Die EU geht mit einer neuen Sanktionsregelung gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland vor.
Betroffen sind nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Aussenminister russische Richterinnen und Richter, die an Verfahren gegen den im Februar in einem Straflager gestorbenen Kremlkritiker
Zu Begründung der Sanktionen gegen den föderalen Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation (FSIN) heisst es beispielsweise, dieser sei für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Als föderale Agentur sei der Strafvollzugsdienst auch für die Straflager zuständig gewesen, in denen Nawalny aus politisch motivierten Gründen festgehalten wurde.
Die neuen Sanktionen wurden auf der Grundlage eines neuen, ebenfalls am Montag beschlossenen Rechtsrahmen zur Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland verhängt. Er ermöglicht ab sofort Strafmassnahmen gegen Personen und Organisationen, die für die Unterdrückung der Opposition in dem Land verantwortlich sind.
Als Beispiele für interne Repression werden Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen, willkürliche Hinrichtungen oder das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Verhaftungen genannt.
Da die neuen Sanktionen insbesondere aus EU-Einreiseverboten und Vermögenssperren bestehen, haben sie für die Betroffenen in der Regel keine allzu schwerwiegenden Konsequenzen. Aus Sicht der EU sind sie aber dennoch wichtig, um den Menschen in Russland zu zeigen, dass sie das Vorgehen von Regierung und Behörden gegen Andersdenkende nicht einfach so hinnimmt. Insgesamt treffen die am Montag verhängten Strafmassnahmen neben dem Strafvollzugsdienst 19 Personen. © dpa
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