Kranke Embryonen dürfen in Zukunft bei einer künstlichen Befruchtung aussortiert werden. Das haben die Schweizer in einer Volksabstimmung am Sonntag entschieden. Ausserdem befürworten sie den neuen Rundfunkbeitrag. Ein klares Nein erhielten Erbschaftssteuer und Stipendieninitiative.
Präimplantationsdiagnostik ist nun erlaubt: 61,9 Prozent der Schweizer befürworteten in der Volksabstimmung vom 14. Juni die Änderungen im Präimplantationsgesetz. Lediglich in Schwyz, Schaffhausen, Obwalden, Uri und Appenzell sprach sich die Mehrheit dagegen aus. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik können kranke Embryonen bei einer künstlichen Befruchtung nun bereits im Vorfeld aussortiert werden. Die werdende Mutter hat in der Schweiz also künftig das Recht, auszuwählen, welcher Embryo ihr eingesetzt werden soll. Ausserdem wurde die Anzahl von ursprünglich drei Embryonen pro Befruchtungsversuch auf zwölf erhöht. Kinderlose Paare müssen aber nicht alle zwölf in einem Anlauf "benutzen", sondern können diese jetzt auch aufbewahren, um es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu probieren. Was sich ein bisschen wie eine Züchter-Präambel aus Dr. Frankensteins Menschenküche anhört, hat auch seine Vorteile: Ungewollte Mehrlingsschwangerschaften, die häufiger bei künstlichen Befruchtungen auftreten, können so verhindert werden. Die Natur lässt sich trotzdem nicht ganz aussperren, eine hundertprozentige Garantie auf ein gesundes Kind gibt die neue Regelung nämlich nicht.
Überaus spannend gestaltete sich das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Gegnern und Befürworten des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen bis zum Schluss: Ganz knapp setzte sich die Regelung dann aber durch. Der Unterschied betrug nur 3696 Stimmen und lieferte somit das engste Ergebnis seit Einführung des Frauenstimmrecht. Künftig muss demnach jeder Haushalt und jedes Unternehmen eine Rundfunkgebühr entrichten, egal ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht.
Nein zu Erbschaftssteuer und Stipendienvergabe durch den Bund
Wer von seinen Eltern Millionen erbt, soll dafür auch weiterhin keine Steuern zahlen müssen. Da waren sich alle Kantone einig. Im Referendum lehnten 70,1 Prozent die Erbschaftssteuer ab. Mit der Erbschaftssteuerreform sollten ein Nachlass über zwei Millionen sowie Schenkungen über 20.000 Schweizer Franken pro Jahr mit 20 Prozent besteuert werden. Weil Erbschaften Einnahmen ohne eine erbrachte Leistung sind, hätte die Neuregelung zwar insgesamt zu einer gerechteren Vermögensverteilung geführt, mittelständische Unternehmen aber bei der Nachfolgeregelung belastet. Die Erbschaftssteuer bleibt nun weiterhin Sache der einzelnen Kantone. In den letzten Jahren wurde sie für direkte Nachkommen fast überall bereits ganz abgeschafft.
Nein sagten die Stimmberechtigten aller Kantone auch zur Stipendieninitiative. Dass der Bund die Vergabe und Höhe von Stipendien in Universitäten und Fachhochschulen künftig schweizweit einheitlich regeln solle, lehnten 72,5 Prozent ab. Stattdessen tritt nun der indirekte Gegenvorschlag, das überarbeitete Ausbildungsbeitragsgesetz in Kraft. Dieses regelt die Voraussetzungen für Beiträge des Bundes an die Kantone für ihre Ausbildungsausgaben bei Universitäten und Fachhochschulen. Es behandelt aber nicht die Frage, wer ein Stipendium erhält und in welcher Höhe es vergeben wird, das bestimmen die Kantone nun weiterhin selbst. So soll die Chancengleichheit gefördert und das Studium attraktiver werden.
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