Die polnische Justizreform von 2019 verstösst gegen EU-Recht. Das entschied am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission statt.
Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer für Richter habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben. Das bislang gegen Polen festgesetzte Zwangsgeld läuft damit aus formalen Gründen aus, die EU-Kommission kann aber erneut ein Zwangsgeld beantragen. (Az: C-204/21)
Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Kern der Justizreformen war 2018 eine Neuausrichtung der beim Obersten Gericht angesiedeltem Disziplinarkammer. Mit der Reform von 2019 nahm Polen hier nochmals Änderungen vor.
Der EuGH bestätigte nun im Hauptverfahren, dass die Disziplinarkammer auch nach den Änderungen gegen EU-Recht verstossen hatte. Die Unabhängigkeit der Richter sei weiterhin nicht gewährleistet gewesen. Auch sei die Möglichkeit der Gerichte eingeschränkt worden, sich auf EU-Recht zu berufen. © AFP
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