Das höchste europäische Gericht hat den Schutz von Wölfen in Spanien gestärkt. Wenn der Zustand der Tiere auf nationaler Ebene schlecht sei, dürfe nicht einfach in einzelnen Regionen gejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe, entschieden die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Eine Bewertung, ob sich eine Population in einem guten Zustand befinde, müsse immer auch "auf Ebene der biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt werden", teilte der Gerichtshof mit.

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Sobald sich eine Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinde, müssten die zuständigen Behörden Massnahmen ergreifen, damit es der Population in Zukunft gut gehe. Das Gericht mit Sitz in Luxemburg entschied zudem, dass ein regionales Gesetz, wonach der Wolf in einer bestimmten Region Spaniens gejagt werden darf, gegen EU-Recht verstösst.

In Spanien unterliegen die Wölfe unterschiedlichen Schutzregelungen: Die Wölfe südlich des Flusses Duero im nördlichen Spanien sind streng geschützt, die Jagd auf sie ist also grundsätzlich untersagt. Nördlich des Flusses erlaubte ein regionales Gesetz den Angaben zufolge 2019 unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf die Tiere.

Bericht nicht berücksichtigt

Der Erhaltungszustand des Wolfs ist laut einem Bericht Spaniens an die EU-Kommission aus dem Jahr 2019 in allen drei Regionen, in denen er in Spanien vorkommt, unzureichend, wie der Gerichtshof seine Entscheidung erläuterte. Diesen Bericht habe die Autonome Gemeinschaft Kastilien und Léon nicht bei der Ausarbeitung ihres Planes berücksichtigt, laut dem insgesamt 339 Wölfe gejagt werden durften. Die Erlaubnis, eine Art zu jagen, müsse auf Daten zum Zustand dieser Art gestützt werden.

Wenn eine Art von Verwaltungsmassnahmen betroffen ist, sollten diese dazu führen, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen oder zu erhalten. "Wenn diese Massnahmen Vorschriften über die Jagd beinhalten, sind diese somit dazu bestimmt, die Jagd einzuschränken und nicht auszuweiten", so der EuGH.

Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift, kann es den EuGH um Klärung bitten. Die finale Entscheidung über den Rechtsstreit trifft ein spanisches Gericht, es muss dabei aber das EuGH-Urteil berücksichtigen.

Kaum mehr Wölfe in Spanien

Anfang der 1970er Jahre waren Wölfe in Spanien fast ausgerottet. Nachdem die Tiere im Jagdgesetz unter Schutz gestellt wurden, erholten sich die Bestände langsam. Bei einer Zählung in den Jahren 1986-1988 wurden 294 Rudel registriert. Bei einer zweiten Zählung 2012-2014 waren es kaum mehr geworden, 297 Rudel mit insgesamt etwa 2.800 Tieren.

Wissenschaftler stellten einem Bericht des staatlichen TV-Senders RTVE zufolge fest, dass sich die Wolfspopulationen nicht so erholt haben wie in manchen anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung des Bestandes wurde als "ungünstig" bezeichnet. Einer der Gründe könnte ein dramatisch geschrumpfter Genpool als Folge der geringen Zahl an Tieren und deren räumlicher Isolation sein. Die Überlebenschancen der Wölfe seien zudem durch den Klimawandel und die Umweltverschmutzung gesunken.  © dpa

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