Die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern in Polen verstösst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, urteilten die Luxemburger Richter am Montag (Rechtssache C 619/18).
Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit von Richtern verknüpft. Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben.
Methode um missliebige Richter loszuwerden
Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte.
Die Reform gab dem Präsidenten Polens das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.
Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden.
Mehr als 20 Juristen waren dadurch zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstössen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz beim EuGH. © dpa
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