Das Europäische Parlament will das Recht auf Abtreibung zum EU-Grundrecht machen. Eine entsprechende - rechtlich unverbindliche - Resolution wurde am Donnerstag in Brüssel mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten appellieren damit an die EU-Staaten, das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung in die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen.

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In der geforderten Änderung von Artikel 3 der Charta heisst es, dass jeder das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie entsprechenden Rechten haben soll. Die Resolution verurteilt die Rückschritte der Selbstbestimmungsrechte wie beispielsweise das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen.

Ausserdem appellierten die Abgeordneten an die EU-Staaten, Abtreibung in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen zu beseitigen. Insbesondere richteten sie einen dringenden Appell an Polen und Malta, ihre einschränkenden Gesetze aufzuheben. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren.

Obwohl die Resolution die Mitgliedstaaten zu nichts verpflichtet, unterstreicht sie die zunehmende Besorgnis über das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Gesundheitsversorgung wird national geregelt. Eine Änderung der EU-Charta der Grundrechte, um die Abtreibung einzuschliessen, würde die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern.  © dpa

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