Experten des Europarats fordern Griechenland erneut auf, seinen Umgang mit Migranten zu ändern.

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Das Land müsse die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften verbessern, hiess es in einem Bericht des Anti-Folter-Komitees mit Sitz in Strassburg. Zudem müssen sogenannte Pushbacks - also die illegale Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Aussengrenzen - gestoppt werden. Solche Pushbacks in die Türkei finden nach Angaben des Gremiums immer noch statt, auch gegenüber unbegleiteten Kindern.

"Unmenschlich und erniedrigend": EU-finanzierte Zentren

In einigen der Abschiebezentren herrschen dem Bericht zufolge miserable Bedingungen, mangelnde Hygiene und ein Befall mit Kakerlaken und Bettwanzen. Infolgedessen habe sich in einem der Zentren eine offene Tuberkulose-Infektion ausgebreitet.

Auch die von der EU finanzierten Registrierungscamps auf den ägäischen Inseln sind laut dem Bericht teilweise "unmenschlich und entwürdigend". In manchen seien bis zu acht Menschen auf zehn Quadratmetern untergebracht. Zudem kritisiert das Anti-Folter-Komitee die "übertriebenen Sicherheitsvorkehrungen und unnötigen Stacheldrahtzäune" um diese Zentren, die besonders für Kinder und bedürftige Menschen ungeeignet seien.

Griechenland: Alles entspricht den internationalen Standards

In einer Stellungnahme erklärten die griechischen Behörden, die Bedingungen in den Zentren entsprächen "internationalen Standards". Es seien umfangreiche Renovierungsarbeiten geplant. Auch sollen die Aufnahmekapazitäten erhöht und die medizinische Versorgung in den Zentren mit kontrolliertem Zugang ausgebaut werden. Vorwürfe über illegale Pushbacks bestritten die Behörden - alle Beamten handelten in voller Übereinstimmung mit ihren internationalen Verpflichtungen.

Bereits 2020 hatte der Europarat die Haftbedingungen für Migranten in Griechenland kritisiert. Das Land ist eines der Hauptziele von Flüchtlingen und Migranten, die in die EU gelangen wollen.

Der Europarat mit Sitz im französischen Strassburg ist gemeinsam mit seinem Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union.  © dpa

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