In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit Bezeichnungen vermarktet werden, die üblicherweise Fleischprodukten vorbehalten sind. Die fleischverarbeitende Industrie hatte ein solches Verbot schon lange gefordert.
In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit üblicherweise Fleischprodukten vorbehaltenen Bezeichnungen vermarktet werden. Die Regierung in Paris veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Liste: Wörter wie Steak, Schnitzel, Schinken oder Filet sind demnach rein tierischen Produkten vorbehalten. Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht.
Verbot bereits 2020 geplant
Paris hatte bereits 2020 die Verwendung von Begriffen, "die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden", für vegetarische Produkte für nicht mehr zulässig erklärt. Bevor das Verbot im Oktober 2022 in Kraft trat, setzte das Oberste Verwaltungsgericht es jedoch nach einer Klage einer Verbraucherorganisation aus. Die Regierung veröffentlichte nun eine angepasste Verordnung.
Demnach kann eine Reihe von verarbeiteten Produkten mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweisse als Fleischprodukte vermarktet werden. Dazu zählen etwa verschiedene Wurstsorten oder Cordon Bleu.
Fleischindustrie befürchtete Verwirrung der Konsumenten
Die Fleischindustrie hatte argumentiert, dass etwa als "vegetarische Wurst" oder "pflanzliches Steak" vermarktete Produkte die Verbraucher verwirren würden. Die Organisation Protéines France, welche vor dem Obersten Verwaltungsgericht geklagt hatte, führte hingegen an, dass eher das Vermarktungsverbot für Verwirrung sorge.
Erzeuger aus anderen EU-Ländern sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen und können weiterhin in Frankreich vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen. Laut EU-Gesetzgebung ist die Verwendung von Begriffen für Produkte tierischen Ursprungs ausser für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse bislang zulässig. (afp/aks)
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