Frankreichs heftig umstrittene Rentenreform könnte am Montag endgültig verabschiedet werden. Dazu muss die Regierung zwei Misstrauensanträge überstehen - was als wahrscheinlich gilt. Für Präsident Emmanuel Macron ist es eines der wichtigsten Vorhaben seiner zweiten und vorerst letzten Amtszeit. Einen ersten Reformversuch hatte die Regierung nach Massenprotesten und der Corona-Krise 2021 aufgeschoben. Auch das aktuelle Vorhaben hat heftige Proteste ausgelöst. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Rente mit 64 - mit Ausnahmen für langen Berufslaufbahnen und beschwerliche Berufe
Vom 1. September an soll das Alter für die abschlagsfreie Rente bis 2030 schrittweise auf 64 Jahre angehoben werden. Ursprünglich hatte Macon 65 Jahre als Ziel genannt.
Zudem soll die Zahl der Beitragsjahre für die Vollrente schneller als bisher geplant von 42 auf 43 Jahre angehoben werden. Wer nicht lange genug gearbeitet hat, soll wie bisher spätestens mit 67 Jahren seine volle Rente beziehen können.
Die meisten der ursprünglich 42 Rentensysteme, etwa beim Pariser Nahverkehr RATP und in der Strom- und Gasbranche, sollen für alle künftigen Beschäftigten abgeschafft werden.
Für Menschen, die in jungen Jahren zu arbeiten angefangen haben oder besonders beschwerliche Berufe ausüben, sind Ausnahmen vorgesehen. Auch für Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute, Beschäftigte der Müllabfuhr und Menschen in Pflegeberufen gelten weiter Ausnahmen.
Die derzeit geltende Rente mit 62 hatte der konservative Präsident Nicolas Sarkozy 2010 nach langen Streiks durchgesetzt.
Beschäftigung von Senioren fördern
Derzeit scheiden Menschen in Frankreich im Schnitt mit etwa 60 Jahren aus dem Berufsleben aus - auch weil es weniger Jobangebote für Senioren gibt. Die Reform will daher die Beschäftigung von Senioren fördern. Dazu sollen Unternehmen mit mehr als tausend Beschäftigten von diesem Jahr an offenlegen, wie viele Senioren sie beschäftigen. Vom kommenden Jahr an sollen dies auch Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern tun. Unternehmen, die dies nicht offenlegen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Umstritten war die Einführung eines unbefristeten, staatlich subventionierten Arbeitsvertrages für Menschen über 60, für den weniger Sozialabgaben gezahlt werden sollen. Diese Möglichkeit ist nun für eine Probezeit vorgesehen. Zudem soll es einfacher als bisher möglich sein, zur Rente etwas hinzuverdienen oder in Altersteilzeit zu gehen.
Höhere Mindestrente und Anerkennung von Elternzeiten
Als soziale Ausgleichsmassnahmen sieht die Reform die Anhebung der Mindestrente bei voller Beitragszeit auf 1200 Euro vor. Diese Regel soll auch für Menschen gelten, die bereits ihre Rente beziehen.
Die Rente von Müttern, die mit 64 Jahren auf mehr als 43 Beitragsjahre kommen, soll um fünf Prozent erhöht werden. Für Erziehungszeiten sollen mehr Quartale angerechnet werden als bisher, sie können auch auf das andere Elternteil übertragen werden. Künftig sollen auch Freiberufler Kinderzuschläge bei der Rente bekommen. © AFP
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