Nazi-Aufkleber auf dem Schlagstock, Weihnachtskugeln mit Hakenkreuzen beim Nachrichtendienst WhatsApp: Bei der Polizei gibt es rechtes Gedankengut. Sind das Einzelfälle? Und wie geht der Arbeitgeber damit um?
"Bitte flüchten Sie weiter! Es gibt hier nichts zu wohnen! Refugees not welcome!" Diese Sätze stehen auf einem Aufkleber, dessen Reste Antifa-Aktivisten Ende November auf dem Schlagstock eines Bereitschaftspolizisten in Gotha entdeckt haben.
Ein Bild davon luden sie auf ihrer Internetseite hoch. Der Beamte war bei einem Aufmarsch des rechtslastigen Bündnisses "Zukunft Landkreis Gotha" im Einsatz.
Es ist nicht der einzige Fall von fremdenfeindlichen Symbolen bei der Polizei, der an die Öffentlichkeit kommt: Anfang der 2000er Jahre etwa sollen zwei Beamte in Baden-Württemberg Mitglieder eines Ablegers des rassistischen Ku-Klux-Klans gewesen sein. Es gab zwar Disziplinarverfahren, aber sie blieben im Dienst.
Ein Bundespolizist in Hannover soll zwei Flüchtlinge misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch, die Bundespolizei hat nach Angaben des Sprechers Gero von Vegesack "disziplinarische Schritte veranlasst".
Darüber hinaus macht er auf Anfrage der Redaktion keine Angaben.
In Hamburg sollen zwei Polizisten beim Nachrichtendienst WhatsApp ein Bild von Christbaumkugeln mit Hakenkreuzen verschickt haben. Und in Aachen sind im vergangenen Jahr zwei Polizeianwärter nach rassistischen Anfeindungen gegen eine Kommilitonin suspendiert worden.
Behörden und Gewerkschaften sprechen von Einzelfällen
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), spricht gegenüber unserem Portal von "bedauerlichen Einzelfällen von Kollegen, die uns blamieren". Es sei aber "kein Phänomen".
Auch Jörg Radek, Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht darin kein strukturelles Problem. Dennoch betont er: "Jeder einzelne Fall ist zu viel."
Nach Angaben des thüringischen Innenministeriums sind Vorfälle wie der in Gotha selten, dasselbe sagt uns ein Sprecher in NRW. Aktuelle veröffentlichte Studien zum Thema gibt es nach Angaben der Experten nicht.
Zuletzt hatten Wissenschaftler Mitte der 90er Jahre im Auftrag der Innenministerkonferenz untersucht, wie die Polizei über Menschen mit ausländischen Wurzeln denkt. Die Studie ergab, dass fremdenfeindliche Einstellungen bei Polizisten zu dieser Zeit keine Einzelfälle waren.
Rund 20 Jahre später stellt die Flüchtlingssituation Polizeibeamte tagtäglich vor besondere Herausforderungen. Bietet gerade die angespannte Lage einen Nährboden für rassistische Vorurteile, wie sie der Bereitschaftspolizist in Gotha mehr oder weniger offen zur Schau getragen – und damit seinen Job riskiert hat?
"Wie gross das Problem heute ist, kann niemand wissen", sagt uns Christoph Kopke, Professor für Politikwissenschaft und Soziologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, an der auch Polizeibeamte studieren.
"Die Polizei ist ein Querschnitt der Gesellschaft. Da wäre es verwunderlich, wenn es dort keine Rechten gibt." Zudem machten Polizisten im Berufsalltag häufig negative Erfahrungen, das lasse Raum für Vorurteile.
"Die Sensibilität für das Thema ist gestiegen, Rechtsextremismus und Interkulturelles Training sind Themen in Aus- und Fortbildung", sagt Kopke. Dabei sei die Polizei je nach Bundesland unterschiedlich gut aufgestellt.
Keine speziellen Präventionsprojekte
Konkrete Präventionsprojekte gibt es nicht. Rainer Wendt (DPolG) setzt zum einen auf die Ausbildung der Beamten, die "an den Werten des Grundgesetzes ausgerichtet ist", zum anderen auf die Kollegen, "die die eigenen Reihen sauber halten".
Jörg Radek von der GdP sieht beim Thema Prävention durchaus Handlungsbedarf. "Wir müssen die Kollegen widerstandsfähiger machen gegen die Verrohung der Gesellschaft – auch über die Körperschutzausrüstung hinaus." Er denkt dabei an Supervisionsangebote. Radek sieht die Politik in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Beamten, die als fremdenfeindlich auffallen, droht in gravierenden Fällen ein Disziplinarverfahren. Dies kann die zeitweise Suspendierung oder gar den Ausschluss aus dem Polizeidienst bedeuten. "Es heisst zwar immer Beamter auf Lebenszeit", sagt Rainer Wendt.
Wer dem Ansehen des Amts schwer schadet, kann den Status aber verlieren, "und damit sämtliche Pensionsansprüche". Nach dem Bundesbeamtengesetz endet das Beamtenverhältnis ausserdem bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
Auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Wie der Fall für den Polizisten in Gotha ausgeht, ist nach Angaben eines Sprechers zwei Wochen später noch unklar. Das Tragen des Aufklebers sei kein Straftatbestand, aber disziplinarrechtlich werde gegen den Kollegen ermittelt.
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