Wenn der Geburtstag ein unbekanntes Datum ist: Ab 2019 ist das Problem mit den Ausweisen gelöst. Schweizer Staatsangehörigen wird dann der 1. Januar eingetragen.
Wer nicht genau weiss, wann er oder sie Geburtstag hat, hat bald auf Reisen eine Schwierigkeit weniger. Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) am Montag bekanntgegeben hat, wird ab 2019 in Ausweisen von Personen, deren Geburtsdatum unbekannt ist, pauschal der 1. Januar eingetragen.
Als Grund für diese Entscheidung heisst es auf der Homepage des EJPD: "Oftmals muss das genaue Geburtsdatum zwingend angegeben werden, zum Beispiel, wenn man über das Internet ein Flugticket oder ein Hotelzimmer bucht."
800 Schweizer und Schweizerinnen sind betroffen
Anstelle des Tages und des Monats sei bei Schweizer Staatsangehörigen mit unbekanntem Geburtsdatum bisher die Zahl 0 eingetragen. Dies habe so manchen Betroffenen in eine missliche Lage gebracht – besonders bei Reisen im Ausland und im Umgang mit Behörden.
Von dem neuen Entscheid seien rund 800 Bürgerinnen und Bürger betroffen, die die Änderung vornehmen lassen können, wenn sie ihren Ausweis verlängern. (the) © 1&1 Mail & Media/spot on news
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