Die meisten von Deutschland beantragten Überstellungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern in andere EU-Staaten nach dem sogenannten Dublin-Verfahren werden nicht vollzogen.
Dies gilt in der Mehrheit der Fälle auch dann, wenn das angefragte Empfängerland der Aufnahme zugestimmt hat, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin erläuterte. Gründe dafür nannte die Sprecherin nicht, allerdings liegt die Zuständigkeit für die Überstellungen vorwiegend bei den Ländern.
Den Zahlen des Bundesinnenministeriums zufolge wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 36.795 Übernahmeersuchen bei anderen EU-Staaten gestellt. Dies ist innerhalb bestimmter Fristen dann möglich, wenn Asylbewerberinnen und -bewerber bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem anderen EU-Staat als Asylsuchende registriert wurden. 12.808 der Gesuche seien von den angefragten Staaten abgelehnt worden, in 21.314 Fällen sei dem Gesuch zugestimmt worden. Tatsächlich erfolgt seien im laufenden Jahr bis Ende Juni aber lediglich 3043 Überstellungen.
Im Gesamtjahr 2023 gab es laut Bundesinnenministerium 74.622 solcher Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Staaten. Davon seien 22.462 abgelehnt worden, in 55.728 Fällen gab es eine Zustimmung der Übernahme. Erfolgt seien 5053 Überstellungen.
Als Erfolg wertet das Innenressort die seit Jahresbeginn von der Regierung beschlossenen und umgesetzen Massnahmen "zur Begrenzung der irregulären Migration". So sei die Zahl der Asylsuchenden seither im Vergleich zu entsprechenden Zeiträumen des Vorjahres um rund ein Fünftel zurückgegangen. Die Zahl der Abschiebungen liege inzwischen hingegen um rund ein Fünftel über den Vorjahreswerten.
Auch die Zahl illegaler Einreisen ist demnach leicht rückläufig. "Die Grenzkontrollen wirken", sagte die Sprecherin mit Blick auf die wieder eingeführten Kontrollen an den Aussengrenzen vor allem zu östlichen Nachbarstaaten Deutschlands. Seit Jahresbeginn bis Ende Juli seien an allen deutschen Grenzen 25.972 Menschen zurückgewiesen worden. © AFP
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