Nach Ansicht des Generalbundesanwalts Peter Frank steht die Flüchtlingsbewegung von 2015 nicht im Zusammenhang mit Terrorgefahr.

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Generalbundesanwalt Peter Frank hält eine Verknüpfung von Terrorgefahr und Flüchtlingen für unzulässig. "Islamistischer Terrorismus ist nichts, was erst im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe).

"Es wäre daher völlig verfehlt, jeden Flüchtling zu verdächtigen, ein islamistischer Terrorist zu sein."

9/11 in Deutschland geplant

Der Anschlag auf das World-Trade-Center in New York am 11. September 2001 sei in Deutschland geplant worden. Frank erinnerte ausserdem an die sogenannten Kofferbomber 2006, die Sauerland-Gruppe 2007, den vereitelten Anschlag der "Düsseldorfer Zelle" 2001 und den versuchten Anschlag auf den Hauptbahnhof Bonn 2013.

"Das alles geschah unabhängig von der Flüchtlingsbewegung 2015", betonte Frank. Allerdings wisse seine Behörde auch, dass der IS die Flüchtlingsbewegung missbraucht und auf diesem Wege spätere Täter nach Westeuropa geschleust habe. (afp/thp)

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