Das Verfassungsgericht der Südkaukasusrepublik Georgien am Schwarzen Meer hat öffentlich die Klagen gegen ein umstrittenes Gesetz zur verschärften Kontrolle über die Zivilgesellschaft verhandelt.
Die prowestliche Staatspräsidentin Salome Surabischwili sowie etwa 100 Nichtregierungsorganisationen und Medien haben gegen das auch von der EU kritisierte Gesetz geklagt, das die Regierungspartei Georgischer Traum im Mai trotz monatelanger Proteste durchgesetzt hatte. Die Führung in Tiflis (Tbilissi) will erreichen, dass Organisationen genauer Rechenschaft über Geld aus dem Ausland ablegen müssen.
Die Kritiker befürchten Schikanen gegen Medien und Hilfsorganisationen ähnlich wie in Russland. Ihr Hauptargument vor Gericht ist, dass das Gesetz den verfassungsmässig festgelegten Weg in die Europäische Union versperrt. EU und Nato halten wegen des Gesetzes die Ex-Sowjetrepublik bereits auf Distanz. Die Europäische Union hat den Beitrittsprozess von Georgien vorerst auf Eis gelegt, nachdem das Land erst im Dezember offiziell den Status als Beitrittskandidat erhalten hatte. Grund ist der aktuelle Kurs der georgischen Führung. Wann die Verfassungsrichter entscheiden, wurde nicht mitgeteilt.
Südkaukasusrepublik wählt am 26. Oktober
Laut Medienberichten bestätigte Surabischwili mit einem Erlass den 26. Oktober als Tag der Parlamentswahl. Die Partei Georgischer Traum, die auch intensive wirtschaftliche Kontakte mit Russland zulässt, hat für den Fall eines Wahlsiegs mit dem Verbot von Oppositionsparteien gedroht. Ein Sprecher warf Nichtregierungs- und Hilfsorganisationen erneut vor, dass sie mit Geld aus Brüssel, Berlin oder Washington der Opposition helfen. © dpa
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