- Das sogenannte Ibiza-Video brachte 2019 Österreichs Regierung zu Fall.
- Dessen Hersteller und Verbreiter Julian H. wurde auf Anordnung eines deutschen Gerichts verhaftet - aber aus anderem Grund.
- In Österreich droht Julian H. wegen des Ibiza-Videos ein Prozess - wenn er ausgeliefert wird.
Das Berliner Kammergericht hält die Beteiligung des kürzlich verhafteten mutmasslichen Drahtziehers des Ibiza-Videos an der Herstellung und Verbreitung der Aufnahmen seinem Anwalt zufolge für nicht strafbar.
Das Kammergericht habe ausdrücklich "keine Verhaftung wegen der Beteiligung des Julian H. im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video angeordnet", erklärte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Das Kammergericht halte eine Auslieferung von H. "wegen dieser Taten nicht für zulässig".
Österreich darf Julian H. nicht anklagen
Dem Privatdetektiv H. dürfte nach einer eventuellen Auslieferung nach Österreich dementsprechend wegen der Herstellung und Verbreitung des Videos nicht der Prozess gemacht werden, erklärte der Anwalt weiter.
Verhaftet wurde H. demnach ausschliesslich wegen des Vorwurfs des Verkaufs von Betäubungsmitteln und der versuchten Erpressung von
H. drohe in Österreich Verfolgung und Strafe für seine politischen Ansichten, erklärte Eisenberg weiter. Sollte das Kammergericht seine Auslieferung nach Österreich bestätigen, wolle man das Bundesverfassungsgericht anrufen und prüfen, ob H. einen Asylantrag stellen könne.
"Ibiza-Affäre" brachte Strache und Regierung in Österreich zu Fall
Die "Ibiza-Affäre" hatte im Mai 2019 ein politisches Erdbeben in Österreich ausgelöst, zum Bruch der Regierungskoalition und zu vorgezogenen Neuwahlen geführt.
Hintergrund war ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo, das zeigt, wie der damalige FPÖ-Parteichef Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt. (AFP/hau)
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