Der rassistische Tweet vom Twitter-Account des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier an die Adresse von Boris Beckers Sohn Noah zieht Kreise: Ein Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen.
Nach einer rassistischen Twitter-Äusserung über den Sohn der Tennislegende
Danach darf die rassistische Äusserung nicht wiederholt werden. Das teilte Noah Beckers Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser am Mittwoch auf Anfrage mit.
Gegen die Verfügung kann Maier Rechtsmittel einlegen. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. "So lange ein Gericht nicht etwas anderes entscheidet, bleibt die Verfügung wirksam", sagte Moser.
Über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten war Anfang Januar der Satz veröffentlicht worden: "Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären."
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren
Der Kommentar wurde später gelöscht. Maier erklärte, nicht er selbst, sondern ein Mitarbeiter habe die Zeilen verfasst. Diesem habe er eine Abmahnung erteilt. Bei Becker wolle er sich entschuldigen. Zunächst hatte der Branchendienst "Meedia" über die Verfügung berichtet.
Anwalt Moser erklärte am Mittwoch: "Bisher hat sich Maier überhaupt nicht bei uns gemeldet - weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben."
Neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Becker am Mittwoch vergangener Woche "wegen aller hier in Betracht kommender Delikte" Strafanzeige erstattet sowie Strafantrag gestellt. Bislang prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, teilte der Sprecher der Behörde am Dienstag mit.
Der Kommentar auf Maiers Twitter-Account hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem Becker erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weisse Stadt", er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe attackiert worden. © dpa
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