Mobbing von Frauen im Internet oder Genitalverstümmelungen stehen künftig EU-weit unter Strafe.
Das sieht ein neues Gesetz vor, das die Mitgliedstaaten am Dienstag in Brüssel abschliessend billigten. Vergewaltigungen sind von der Richtlinie allerdings nicht erfasst: Deutschland und Frankreich hatten sich gegen europaweit einheitliche Regeln ausgesprochen.
Europaweit geahndet werden künftig Zwangsehen, Stalking und das Weiterverbreiten intimer Aufnahmen gegen den Willen der betroffenen Frauen. Je nach Delikt drohen den Tätern Haftstrafen von mindestens ein bis fünf Jahren. Sie können höher ausfallen, wenn das Opfer minderjährig ist oder andere erschwerende Umstände dazukommen.
Frauenrechtlerinnen hatten sich ursprünglich auch bei Vergewaltigungen europaweite Standards erhofft. Sie drängten darauf, das Prinzip "Ja heisst Ja" zur Regel zu machen. Unter anderem in Schweden und Spanien gilt dies bereits: Frauen müssen Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt.
Deutschland und Frankreich argumentierten jedoch, dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor Europagerichten angreifbar. In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip "Nein heisst Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.
Das neue EU-Gesetz tritt in Kürze mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer noch drei Jahre Zeit, die Regeln national umzusetzen.
lob/bfi © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.