Wieder eine Schlappe für Boris Johnson im britischen Parlament: Parlamentspräsident John Bercow hat entschieden, dass nicht am Montag über Johnsons Brexit-Deal abgestimmt werden soll.
Die Chancen des britischen Premierministers
Für den Regierungschef ist das eine weitere Schlappe. Er muss nun das Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags im Eiltempo durchs Parlament bringen. Erst danach will das Europaparlament seinerseits über das Vertragswerk abstimmen. Ob das alles binnen zehn Tagen klappt, ist sehr unsicher.
Bercow lässt Votum nicht zu
Die britische Regierung wollte am Montag eine Grundsatzentscheidung, ein sogenanntes Meaningful Vote. Damit wäre zumindest klar gewesen, ob das Abkommen eine Mehrheit in dem total zerstrittenen Parlament findet. Doch Bercow liess das mit der Begründung nicht zu, eine Vorlage gleichen Inhalts habe schon am Samstag zur Abstimmung gestanden. Auch die Umstände hätten sich nicht geändert.
Am Samstag hatten die Abgeordneten ihr Votum vertagt, um die Regierung zu einem Antrag auf Fristverlängerung bei der EU zu zwingen. Den schickte Johnson am Wochenende auch zähneknirschend nach Brüssel, allerdings mit der Ansage, den Brexit doch am gültigen Termin 31. Oktober durchzuziehen. Entschieden werden dürfte über eine Verlängerung erst, wenn mehr Klarheit in London herrscht.
Maas zuversichtlich
Bundesaussenminister
Das Ratifizierungsgesetz wurde am Montag ins Unterhaus eingebracht. Nötig ist dafür ein Verfahren mit drei Lesungen in beiden Parlamentskammern. Dabei könnten Änderungsanträge den Kern des Abkommens verändern. Dann müsste eigentlich wieder mit der EU gesprochen werden. Denn der Vertrag entspräche dann nicht mehr dem Deal, den Johnson vergangene Woche in Brüssel ausgehandelt hatte.
Nur lose Bindung an die EU
Vereinbart wurde darin eine neue Lösung, wie die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland auch nach dem Brexit offen bleiben kann. Zudem hält eine politische Erklärung fest, dass sich Grossbritannien auf längere Sicht nur lose an die EU bindet.
Nun wollen britische Abgeordnete aber beschliessen lassen, dass ganz Grossbritannien mit dem Rest der EU zumindest für eine Übergangszeit in einer Zollunion bleiben soll. Dies würde vor allem bei Brexit-Hardlinern auf Widerstand treffen, da Grossbritannien dann nicht ohne weiteres Handelsabkommen mit den USA oder anderen Ländern abschliessen könnte - für Befürworter ein Hauptvorteil des Brexits.
Ein weiterer erwarteter Änderungsantrag sieht vor, dass Johnsons Deal dem Volk in einem weiteren Referendum zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Unter diesen Umständen könnte sich zumindest ein Teil der Labour-Abgeordneten eine Zustimmung vorstellen.
Eine "Woche der Hölle"
Die Unsicherheit in London bremste am Montag das Europaparlament, das dem Vertrag ebenfalls noch vor dem Austritt zustimmen müsste. Ursprünglich war ein Votum für Donnerstag bei der Sitzung in Strassburg angedacht. Die grossen Fraktionen waren sich aber am Montag einig, dass man erst nach einer vollständigen Ratifizierung im britischen Parlament abstimmen werde. Denkbar sei eine Sondersitzung nächste Woche, noch vor dem Austrittsdatum, sagte Grünen-Fraktionschef Philippe Lamberts.
Die britische Regierung ist sich bewusst, dass die Zeit äusserst knapp wird. Regierungskreise sprachen von der "Woche der Hölle" im Parlament. Der "Telegraph" zitierte eine nicht näher genannte Regierungsquelle mit den Worten: "Alles steht auf Messers Schneide."
Gericht urteilt über Johnsons Vorgehen
Den enormen Druck hat Johnson selbst aufgebaut: Er hat immer wieder versprochen, Grossbritannien am 31. Oktober - also nächste Woche - aus der EU zu führen. Wiederholt hatte er auch mit einem Ausstieg ohne Abkommen gedroht. Im Falle einer ungeregelten Scheidung von der Staatengemeinschaft drohen chaotische Verhältnisse. In Prognosen wird etwa mit Engpässen bei Lebensmitteln und Arzneien sowie mit Protesten gerechnet.
Johnsons Umgang mit der Vorgabe des Parlaments, Aufschub zu beantragen, beschäftigt auch ein Gericht in Schottland: Kritiker werfen ihm vor, den Willen des Parlaments zu torpedieren. Die Richter in Edinburgh erklärten am Montag, sie wollten vor einer Entscheidung erst beobachten, wie sich die Regierung in London weiter verhalte und ob sie vollends im Einklang mit dem Gesetz handele. Im Zweifel könne es noch immer zu einer Rüge kommen. (mss/dpa)
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