Aus Afghanistan geflohene Frauen könnten laut einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund ihres Geschlechts Anspruch auf Asyl haben. Seit der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im Jahr 2021 seien so viele diskriminierende Massnahmen gegenüber Frauen erlassen worden, dass es sich um Verfolgung handle, erklärte Generalanwalt Jean Richard de la Tour in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. (C-608/22 und C-609/22)
Der EuGH soll Fragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs beantworten. An diesen wandten sich eine afghanische Frau und ein Mädchen. Sie bekamen in Österreich zwar subsidiären Schutz, aber kein Asyl. Der Verwaltungsgerichtshof will vom EuGH wissen, ob die Behandlung von Frauen in Afghanistan als Verfolgung gesehen werden kann, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigt.
Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne. Der Generalanwalt erklärte dazu, dass nichts einen Mitgliedsstaat daran hindere, eine begründete Furcht dieser Frauen vor Verfolgung anzuerkennen. Dazu müsse ihre persönliche Situation nicht weiter geprüft werden.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind noch kein Urteil. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht bekanntgegeben. © AFP
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