Beleidigung, Drohung, Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten - nach dem Mord an Walter Lübcke haben hessische Ermittler viel Arbeit mit Hasskommentaren.
Ermittler in Hessen gehen derzeit in mehr als 100 Verfahren gegen Hasskommentare im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) vor.
Die Anzahl der bislang vorliegenden und in der Bearbeitung befindlichen Internetpostings liege "im niedrigen dreistelligen Bereich", sagte ein Sprecher des hessischen Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden, ohne Zahlen zu nennen.
Nach Prüfung des LKA wird Staatsanwaltschaft tätig
Grundsätzlich würden Hasspostings, die im direkten und indirekten Zusammenhang mit dem Fall stünden, innerhalb der LKA-Sonderkommission "Liemecke" bearbeitet.
Hasspostings ohne Bezug zu dem Mord fallen dem LKA zufolge bei strafrechtlicher Relevanz in das Aufgabenfeld der örtlich zuständigen Polizeidienststellen. Die möglichen Straftaten reichen von Beleidigung und Drohung über Volksverhetzung bis zum öffentlichen Aufruf zu Straftaten.
Nach der Vorprüfung durch das LKA gehen die Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften. "Bei der Staatsanwaltschaft Kassel sind mittlerweile vier Verfahren anhängig gemacht worden, drei Verfahren gegen unbekannt und ein Verfahren gegen einen namentlich bekannten Tatverdächtigen wegen Volksverhetzung, wobei die Identität noch zu überprüfen ist", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Anfang Juli waren es noch zwei gewesen.
Mord hatte rechtsextremen Hintergrund
Der Rechtsextremist Stephan E. soll im Juni den Kasseler Regierungspräsidenten mit einem Kopfschuss getötet haben. Der mutmassliche Täter, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mordes ermittelt, sitzt in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus.
Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden und sein Geständnis dann widerrufen. Nach der Tat hatte es im Netz zahlreiche Hasskommentare über Lübcke aus der mutmasslich rechtsextremen Ecke gegeben. (hub/dpa)
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