Der Vorschlag, das Bankgeheimnis für die in der Schweiz wohnhaften Personen in der Verfassung des Landes zu verankern, ist vorläufig vom Tisch. Grund für den Rückzug einer Initiative ist, dass die Regierung Pläne für eine strafrechtliche Verfolgung von Steuersündern fallen liess.

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Der Schritt wurde erwartet. "Wir haben unser Ziel erreicht, die Privatsphäre der Bürger in finanziellen Angelegenheiten zu wahren", sagte Parlamentarier Thomas Matter am Dienstag vor den Medien. Der Hauptinitiant der Initiative fügte an, dass der Staat seinen Bürgern vertraue, die ihre Steuerformulare selber ausfüllten.

Im Dezember hatte das Parlament einem Antrag zugestimmt, in dem die Regierung aufgefordert wird, auf Pläne zur Verschärfung des Steuerstrafrechts in der Schweiz zu verzichten.

Unter der Führung der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hatte eine Gruppe von Vertretern dreier rechtsbürgerlichen Parteien im September 2014 genügend Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht – und so den Weg für eine landesweite Volksabstimmung freigemacht.

Wirkung trotz Rückzug

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Initianten eines Volksbegehrens dieses zurückziehen. Seit 1891, als die Idee der Initiative zur Verfassungsänderung eingeführt wurde, sind nach Angaben der Bundeskanzlei über 400 Initiativen lanciert worden.

Über eine grosse Zahl dieser Initiativen wurde aber gar nie abgestimmt, wie Politologe Lukas Leuzinger sagt. Entweder gelang es den Initianten nicht, die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften einzureichen, oder aber sie zogen ihr Begehren vor dem Abstimmungstag zurück. Mehr als 90% der 209 Initiativen, über die tatsächlich abgestimmt wurde, hatten an der Urne keine Chance.

Doch auch erfolglose Initiativen können nach Leuzingers Worten spürbare Auswirkungen auf die Politik haben, denn sie können das Parlament oder die Regierung zum Handeln bewegen.

Der Rückzug der vor fast fünf Jahren lancierten Bankgeheimnis-Initiative ist nur das jüngste Beispiel. Die rechtskonservative Lega dei Ticinesi hatte es nicht so weit geschafft: Für ihre Initiative mit ähnlichem Ziel reichte 2010 die Anzahl gesammelter Unterschriften nicht aus.

Bankgeheimnis auf internationaler Ebene gibt es nicht mehr

Die Frage des schweizerischen Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene ist ein anderes Thema. 2009 hatte sich die Schweiz bereit erklärt, das Bankgeheimnis für ausländische Kunden von Schweizer Banken abzuschaffen – vor allem auf Druck der USA und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Seit diesem Jahr wendet die Schweiz grundsätzlich die Bestimmungen eines internationalen Abkommens über den automatischen Informationsaustausch über Steuerdaten an.

Übertragung aus dem Englischen: Kathrin Ammann

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