FDP-Chef Lindner hat ihm den kalkulierten Bruch der Koalition vorgeworfen. Der Kanzler widerspricht - und verteidigt seine deutlichen Worte.
Der Bundeskanzler verteidigte auch seine öffentliche, persönliche Abrechnung mit FDP-Chef
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Scholz offen für Vertrauensfrage noch in diesem Jahr
Scholz hat sich ausserdem, bereit erklärt, noch in diesem Jahr die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen, um Neuwahlen zu ermöglichen. Scholz regte in dem Interview mit der ARD an, dass sich die demokratischen Fraktionen im Bundestag auf einen Zeitplan für Neuwahlen verständigen. "Daran werde ich mich orientieren", sagte Scholz - und fügte hinzu: "Ich möchte auch, dass es schnell geht."
Der Kanzler schlug vor, dass SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich als Vorsitzender der grössten Regierungsfraktion sowie Oppositionsführer
Deutschland brauche rasch eine neue demokratisch legitimierte Regierung, sagte Scholz. Die Bürgerinnen und Bürger sollten hier "den Kurs vorgeben".
Kanzler Scholz hatte zunächst den 15. Januar für Vertrauensfrage ins Spiel gebracht
Der Kanzler hatte beim Bruch der Ampel-Koalition am Mittwochabend zunächst angekündigt, am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen, um damit den Prozess der Neuwahl des Bundestags einzuleiten. Die Union will den Prozess aber beschleunigen und fordert die Vertrauensfrage bereits für kommenden Mittwoch.
Merz machte dies zur Voraussetzung für Gespräche mit der Bundesregierung über ein gemeinsames Vorgehen bei der Verabschiedung wichtiger Gesetzesprojekte im Bundestag noch vor der Wahl.
Am Dienstag soll das Thema im Bundestag besprochen werden
In der Diskussion um den Weg zur Neuwahl wollen die Fraktionen von SPD und Grünen eine öffentliche Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses schon am Dienstag. Ziel müsse sein, dort "mit der Bundeswahlleiterin zu diskutieren, wann die Neuwahl aus ihrer Sicht mit ihrer praktischen Erfahrung frühestens stattfinden kann", heisst es in einem Antragsschreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Die Sitzung müsse zum beantragten Zeitpunkt stattfinden, um "die Belange der ordnungsgemässen Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der laufenden öffentlichen Debatte berücksichtigen zu können".(dpa/afp, bearbeitet von mss)
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