Drei junge Männer aus Syrien sind wegen Terrorverdachts in Norddeutschland verhaftet worden. Sie sollen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein und als "Schläfer" im Auftrag des sogenannten Islamischen Staats gearbeitet haben. Doch wie werden die Behörden eigentlich auf solche Terrorverdächtige aufmerksam? Und wie sieht die konkrete Ermittlungsarbeit aus?

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Wir haben mit Sascha Braun, Leiter der Abteilung für Rechts- und Kriminalpolitik bei der Gewerkschaft der Polizei, über die schwierigen Aufgaben bei der Terrorbekämpfung gesprochen.

Herr Braun, wie kompliziert ist es aus Hunderttausenden von Flüchtlingen eine Handvoll Terroristen herauszufiltern?

Sascha Braun: Das ist für die Behörden eine sehr schwierige Aufgabe. Im Kern geht es darum, unter anderem Beziehungen zu anderen Personen mit Bezug zum Terrorismus herzustellen, die Identität abzuklären, Reisewege und Finanzströme nachzuverfolgen sowie die Kommunikation zu überwachen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für diese polizeiliche Massnahme vorliegen.

Warum ist das so schwierig?

Wenn gegen drei Personen ermittelt wird, wie im aktuellen Fall, bindet das enorme Kräfte. Dafür brauchen Sie gut ausgebildete Spezialisten, teilweise mit besonderen Fremdsprachenkenntnissen. Zudem agieren die Terroristen oft konspirativ, verschlüsseln Schrift und Sprache.

Woher bekommen die Behörden die ersten Hinweise?

Es gibt viele Möglichkeiten. Hinweise können von aussen kommen, etwa von Heimleitern oder Flüchtlingen, denen etwas komisch vorkommt, denen Radikalisierung auffällt. Aber auch von befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten oder durch eigene Ermittlungsarbeit.
Was passiert, wenn es einen Anfangsverdacht gegen eine Person gibt?
Zunächst brauchen die Behörden zwingend einen Anfangsverdacht, um überhaupt Ermittlungen einleiten zu können. Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht pauschal gegen alle Flüchtlinge vorgehen und tun dies auch nicht. Nur eine verschwindend geringe Minderheit von ihnen hat ja überhaupt Sympathien für den Terrorismus.

Und dann?

Das kommt darauf an, was den Beschuldigten vorgeworfen werden kann. Aber je mehr es in Richtung staatsgefährdende Gewalttat geht, umso wahrscheinlicher wird es, dass Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft das Verfahren übernehmen. Aber auch bei den Landeskriminalämtern gibt es Spezialdienststellen für solche Straftaten.

Welche Ermittlungsinstrumente haben die Behörden?

Zur klassischen Ermittlungsarbeit gehören die Überwachung der Telekommunikation und die Observation der Zielperson vor Ort – sei es per Pkw, Motorrad, aber auch per Fahrrad oder Hubschrauber. Wichtig ist, dass die Zielperson nicht bemerkt, das sie observiert wird, und dafür werden auch ungewöhnliche Massnahmen umgesetzt. Ich möchte auch auf die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Wenn Anschläge wie in Ansbach nicht verhindert werden konnten, wird oft behauptet, dieses Instrument sei überflüssig. Dabei wird oft vergessen, dass auch in Deutschland terroristische Netzwerke mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung überhaupt erst aufgedeckt werden konnten oder Einzeltäter als solche eingeschätzt werden konnten.

Innenminister Thomas de Maizière erklärte, die Ermittlungen in Norddeutschland hätten über Monate angedauert und 200 Kräfte von Bundespolizei, BKA und den Landespolizeien gebunden. Ist das eine normale Grössenordnung bei einer solchen Operation?

So pauschal möchte ich das nicht sagen. Aber eine Dauerobservierung von mehreren Personen ist natürlich zeit-, personen- und materialintensiv. Sie können ja nicht immer die gleichen Personen und Fahrzeuge einsetzen.


Warum wurden die Verdächtigen festgenommen, obwohl ihnen bisher offenbar gar keine konkreten Anschlagspläne nachgewiesen werden konnten?

Sie können davon ausgehen, dass den drei Männern schwerwiegende Straftaten zu Last gelegt werden. Sonst wären sie sicher nicht dem Haftrichter vorgeführt worden. Das kann die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder die Beschaffung von Materialien zum Bombenbau sein, was als Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat strafbar ist. Vielleicht haben Sie auch Pläne studiert, um Sprengstoffvorrichtungen zu konstruieren. Im Detail ist mir das derzeit nicht bekannt.

Welche Rolle spielt der Faktor Glück?

Um einen zuvor unbekannten Einzeltäter, der sich wie im Fall Ansbach kurzfristig radikalisiert hat, vor der Tat abzufangen, benötigen Sie eine grosse Portion Glück. Aber auf Glück verlassen sich die Ermittlungsbehörden in Deutschland nicht. Sie gehen akribisch ihrer Arbeit nach.

Gibt es eigentlich genügend Sicherheitskräfte, um islamistische Terroristen effektiv zu überwachen?

Für die Überwachung von Schläferzellen brauchen wir gut ausgebildete Fachermittler. Wenn 200 Leute an einer Zelle dran sind, dann fehlen sie woanders. Sie dürfen nicht vergessen: Die extremistischen Kreise der Gesellschaft sind zunehmend gewaltbereit, von links und von rechts. Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass in den nächsten Jahren mindestens 20.000 neue Polizisten eingestellt werden.

Die aktuell Verhafteten kann man nicht nach Syrien abschieben, aber auch nicht dauerhaft in Deutschland inhaftieren. Was für Optionen gibt es eigentlich?

Die Strafe hängt zunächst vom nachweisbaren Tatbeitrag ab. Wenn eine Person als verurteilter Terrorist oder Terrorunterstützer einige Jahre in Haft verbracht hat, verliert er seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Ob diese Person tatsächlich abgeschoben werden kann, hängt dann von der politischen Situation, z.B. in Syrien, ab. Das wird die Zukunft zeigen, heute sollte man darüber nicht spekulieren.

Zur Person: Sascha Braun (46) ist Leiter der Abteilung für Rechts- und Kriminalpolitik bei der Gewerkschaft der Polizei.
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