• Julian Assange darf von Grossbritannien an die USA ausgeliefert werden.
  • Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt.
  • Assanges Verlobte kündigte an, in Berufung zu gehen.

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Richter am Londoner High Court haben am Freitag mitgeteilt, dass Julian Assange von Grossbritannien an die USA ausgeliefert werden darf. Er muss nun damit rechnen, doch noch ausgeliefert zu werden.

Ein britisches Gericht hatte Anfang des Jahres die Auslieferung des 50-jährigen Assange unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Assanges Verlobte kündigt an, in Berufung zu gehen

Assanges Verlobte hat angekündigt, erneut in Berufung zu gehen. "Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten", sagte Stella Moris einer Mitteilung am Freitag zufolge. Sie bezeichnete die Entscheidung des High Courts als "gefährlich und fehlgeleitet". Es handle sich um eine "schwere Rechtsbeugung", so Moris weiter.

Assange hatte sich mehrere Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Festnahme entzogen. Während dieser Zeit entwickelte sich die Beziehung mit Moris. Das Paar hat zwei kleine Kinder und hatte noch vor kurzem Heiratspläne angekündigt.

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht

Bei Anhörungen im Oktober hatten beide Seiten erneut ihre Argumente vorgebracht. Die US-Anwälte warfen der britischen Justiz vor, sich bei ihrer Einschätzung auf fehlerhafte Gutachten verlassen zu haben. Ausserdem sicherten die USA zu, im Falle einer Inhaftierung nicht wie befürchtet "Spezialmethoden" anzuwenden sowie einer Verlegung von Assange in ein australisches Gefängnis zuzustimmen.

Assanges Verteidiger hingegen setzten auf neue Enthüllungen über angebliche Anschlagspläne, die vor einigen Monaten durch Medienberichte ans Licht gekommen waren. Investigative Journalisten hatten unter Berufung auf nicht näher präzisierte US-Quellen berichtet, der US-Auslandsgeheimdienst CIA habe Anschlagspläne auf Assange geschmiedet, während dieser sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhielt. Seine Unterstützer hoffen, dass diese Enthüllungen eine Auslieferung in die USA unwahrscheinlicher machen.

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.

Dem Berufungsgericht zufolge sollte bei der Entscheidung am Freitag keine der beteiligten Parteien zugegen sein. Die Verlobte von Julian Assange, Stella Moris, kündigte allerdings auf Twitter an: "Ich werde dort sein." (pak/dpa)

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