Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines mutmasslich linksextremen Menschen aus Deutschland nach Ungarn im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft müsse erwirken, dass der deutsche Staatsangehörige zurück in die Bundesrepublik gebracht wird, entschied das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Berliner Kammergericht hatte am Donnerstag die Auslieferung des Menschen, der sich als nichtbinär einordnet, für zulässig erklärt. (Az. 2 BvQ 49/24)

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Die ungarischen Behörden werfen ihm vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die zum Ziel gehabt habe, Rechtsextreme anzugreifen. Im Februar 2023 soll er zusammen mit anderen Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt in dem Komplex.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Freitag den genauen Zeitplan der Entscheidungen. Der Anwalt habe den Beschluss des Kammergerichts, welcher die Auslieferung erlaubte, demnach am späten Donnerstagnachmittag erhalten. In der Nacht sei bereits mit der Überstellung begonnen worden. Am Freitagmorgen um 06.50 Uhr sei der Antragsteller zur Durchlieferung nach Ungarn den österreichischen Behörden übergeben worden.

Um 07.38 Uhr sei dann der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Eine Kammer des Zweiten Senats habe dort gegen 10.50 beschlossen, dass die Übergabe an Ungarn vorläufig ausgesetzt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft solle sie verhindern. Das gelte solange, bis über eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde des Antragstellers entschieden sei und höchstens sechs Wochen.

Gegen 11.00 Uhr sei die Berliner Generalstaatsanwaltschaft informiert worden. Diese habe um 11.47 Uhr geantwortet, dass der Antragsteller den ungarischen Behörden schon übergeben worden sei, hiess es weiter.  © AFP

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