• Der Nachtragshaushalt der neuen Bundesregierung ist der Opposition ein Dorn im Auge.
  • Die Union aus CDU und CSU spricht von einem "Finanztrick" und will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
  • Die Opposition unterstellt der Ampel-Koalition, die Einhaltung der Schuldenbremse rechtswidrig zu umgehen.

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Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmässigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe überprüfen lassen. Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin an.

Die Ampel-Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen des Bundestags für pandemiebedingte Mehrausgaben "umlabeln" und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. "Das ist höchst bedenklich, wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen."

Dobrindt spricht von "Finanzakrobatik" der neuen Bundesregierung

Dobrindt sagte: "Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell ausserhalb des Rechtsrahmens." Eine Normenkontrollklage sei notwendig, um überprüfen zu lassen, "ob hier nicht ganz bewusst ein Umgehungstatbestand vorherrscht". Die Ampel habe sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Schuldenbremse 2023 wieder einzuhalten. Es müsse kontrolliert werden, ob nun versucht werde, dies zu umgehen.

Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP will den Energie- und Klimafonds um rund 60 Milliarden Euro aufstocken - und zwar mit Mitteln, die als Kredite bereits genehmigt waren, in diesem Jahr aber nicht mehr gebraucht werden. Das hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Montag angekündigt. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren Zukunftsinvestitionen im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden.

Opposition wendet das Rechtsmittel der Normenkontrollklage an

Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmässigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

Beispiele für solche Normenkontroll-Beschwerden aus der jüngeren Zeit sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zum Schwangerschaftsabbruch, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Dobrindt sagte, man müsse die Regierung daran erinnern, "dass gutes Regieren mit Haushaltsklarheit und -wahrheit beginnt". Diese Prinzipien sollten nicht gleich im allerersten Schritt über Bord geworfen werden. Es sei grundfalsch, zu versuchen, das Einhalten der Schuldenbremse ab 2023 durch vorgezogene Schulden zu erkaufen. Solche "Finanztricks" würden international erkannt. "Wenn diese Finanzjonglierereien in Deutschland in Europa Nachahmer finden, dann gefährdet das in ganz Europa die Finanzstabilität und natürlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt." (dpa/AFP/hau)

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