Politik dürfe nicht "Rummoralisieren" - das findet zumindest der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann. In einem Interview sprach er sich dagegen aus, Menschen vorzuschreiben, was sie essen oder ob sie fliegen dürften.
Der baden-württembergische Ministerpräsident
"Ich halt' von dieser ganzen Moralisiererei wenig", sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur etwa mit Blick auf die Debatte über Flugscham. "Rumzumoralisieren ist Aufgabe von Eltern, von Erziehern, von Kirchen, von Philosophen, von der Gesellschaft überhaupt - aber nicht von der Politik."
Es sei nicht Aufgabe der Politik, den Leuten zu sagen, was sie essen dürfen und was nicht und wie sie sich fortbewegen. "Das ist Bestandteil der persönlichen Lebensführung."
Winfried Kretschmann: Politik muss Lösungen bieten
Die Politik müsse aber die Dinge so ordnen, dass umweltschädliches Verhalten teuer und im Extremfall auch verboten werde. Sie müsse vor allem praktikable Lösungen bieten statt zu moralisieren.
"Wenn meine Politik dazu führt, dass Leute wie Trump regieren, habe ich 'was falsch gemacht", sagte Kretschmann. "Deshalb reden wir über eine CO2-Bepreisung und nicht darum, ob man fliegen darf."
Im Streit um Fahrverbote in Stuttgart hatte zuvor die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen.
Im Visier sind Kretschmann, Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.
Deutsche Umwelthilfe beantragt Beugehaft gegen Kretschmann
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang am Vortag. Aus dem Staatsministerium hiess es dazu, die Landesregierung nehme den Antrag zur Kenntnis. Das Land hat vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
Die Organisation beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden.
Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen. Seit dem vergangenen Januar gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. (dpa/dh)
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