Überwachung des Internets, Abhören von Handys, Drohnenkrieg: US-Einrichtungen in Deutschland sollen an vielen zweifelhaften Aktionen beteiligt sein. Doch was ist erlaubt – und wann verstossen die USA gegen Völkerrecht?
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Dabei haben diese Fälle eines gemeinsam: Die Beweise dafür sind knapp, wichtige Dokumente werden geheim gehalten. Nicht nur deshalb fragen sich manche: Was dürfen die USA überhaupt auf deutschem Boden?
Medienberichte hatten in der Vergangenheit nahe gelegt, dass US-Stützpunkte in Deutschland wie die Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz – immerhin der grösste US-Militärflugplatz ausserhalb Amerikas – am Drohnenkrieg der USA beteiligt seien. Demnach soll Ramstein ein Knotenpunkt für Angriffe in Somalia, Pakistan und Jemen sein: Signale der Drohnen würden von der Basis weitergeleitet. Doch wer mehr darüber erfahren will, hat es schwer.
Alle Klagen von Aktivisten scheiterten bisher
Erst vergangenen Dienstag verhandelte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Klage eines Mannes, der die Geheimhaltung nicht länger hinnehmen wollte. Der Anwohner forderte vom Bundesministerium für Verteidigung Auskunft darüber, wie Ramstein von den USA genutzt werde. Das OVG jedoch wies die Klage noch am selben Tag als unzulässig ab, ähnliche Versuche waren schon 2011 und 2013 gescheitert. Die Fragezeichen bleiben.
Denn ob und wann die USA in Deutschland gegen Völkerrecht verstossen, ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Diese Frage betrifft in erster Linie die hierzulande stationierten US-Soldaten. Dass die USA überhaupt in Deutschland Stützpunkte betreiben dürfen, hält der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland von 1954 fest. Details regeln ausserdem das Nato-Truppenstatut von 1951 und ein Zusatzabkommen von 1959.
USA begründen Drohnenangriffe mit "Krieg gegen der Terror"
US-Militärbasen in Deutschland sind alles andere als ein rechtsfreier Raum: Es kommt darauf an, was die Soldaten dort machen. Erlaubt ist dabei, was nationales und internationales Recht nicht verbieten. Grundsätzlich dürfen die USA damit laut Völkerrecht auch Technik in Ramstein und anderen Standorten für ihre Drohnenangriffe nutzen – sofern sie Krieg führen. Doch was gilt als Krieg oder bewaffneter Konflikt? Einsätze in Afghanistan oder gegen die Kämpfer des Islamischen Staats zum Beispiel. Aber sonst?
Entscheidend seien die Kriterien des Kriegsvölkerrechts, was Intensität der Gewalt und die Dauer betrifft, erklärt Robert Frau von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Der Jurist hat erst dieses Jahr ein Buch zu Drohnen und Recht veröffentlicht. Strittig seien demnach vor allem die Fälle Pakistan, Somalia und Jemen. "Die USA brechen Völkerrecht, wenn sie unerlaubt den Luftraum eines Staates verletzen", sagt Frau. Zudem komme auch eine Verletzung der Menschenrechte infrage.
Insbesondere sei umstritten, ob die pakistanische Regierung den Drohnenflügen im eigenen Luftraum zugestimmt habe. Falls nicht, wären die Einsätze rechtswidrig – und damit auch die Arbeit in Ramstein. Die USA scheint das allerdings nur wenig zu interessieren. Sie begründen ihre Drohnenangriffe meist pauschal mit dem "Krieg gegen den Terror".
Abhören aus US-Botschaft ist illegal
Dabei sind Drohnen nicht der einzige strittige Punkt. Wie sieht es etwa bei Abhöraktionen in Deutschland aus? Stefan Talmon kommt zu einem eindeutigen Schluss. Das Abhören aus der US-Botschaft und von Stützpunkten sei illegal, schreibt der Völkerrechtler der Universität Bonn in einem Fachartikel. Sowohl Botschaftsmitarbeiter als auch Soldaten seien verpflichtet, sich an deutsches Recht zu halten. Am Telefon zu lauschen, würde gegen die Auflagen des Diplomatenrechts und des Nato-Truppenstatuts verstossen.
Das Truppenstatut ist noch aus einem anderen Grund aufschlussreich. Denn selbst wenn US-Soldaten Völkerrecht auf deutschem Boden brächen, könnten Ermittler hierzulande wohl nur wenig tun: Gemäss Truppenstatut geniesst derjenige Staat ein Vorrecht bei der Strafverfolgung, der seine Soldaten ins Ausland entsendet hat. Und dieses Vorrecht läge bei den USA.
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