• Nach dem polnischen Urteil betont Ursula von der Leyen, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat.
  • Die EU-Kommissionspräsidentin äusserte sich "tief besorgt" über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts.

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Im Justizstreit mit Polen will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorrang des Europa-Rechts mit allen Mitteln verteidigen. Die Kommission werde in Kürze "über weitere Schritte" gegen Polen entscheiden, kündigte sie am Freitag in Brüssel an.

Die Verträge der Europäischen Union seien eindeutig: "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsvorschriften."

Von der Leyen "tief besorgt"

Von der Leyen äusserte sich "tief besorgt" über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, wonach nationales Recht in Polen Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht hatte zugleich Teile der EU-Verträge für unvereinbar mit der nationalen Verfassung erklärt.

Von der Leyen betonte, die Kommission als Hüterin der EU-Verträge werde die "Gründungsprinzipien der Rechtsordnung der Union aufrecht erhalten". EU-Bürger und Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Polen bräuchten "juristische Sicherheit, dass die EU-Regeln und auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Polen vollständig umgesetzt werden". (afp/mbo)  © AFP

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