Bundesinnenminister Horst Seehofer will von einer Entlassung Maassens nichts wissen. Welche Möglichkeiten zum Umgang mit der Personalie bleiben der Bundesregierung?

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Vor den erwarteten neuerlichen Beratungen der grossen Koalition zu Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen wird auch über dessen mögliche Entlassung debattiert.

Davon will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch nichts wissen. Allerdings ist die förmliche Entlassung auch nicht die einzige Möglichkeit zum Umgang mit der brisanten Personalie.

Entlassung

Maassen könnte von sich aus die Reissleine ziehen und um seine Entlassung bitten. Das wäre wohl für Manchen der politischen Akteure die eleganteste Lösung - für Maassen allerdings mit dem Verlust von Pensionsansprüchen verbunden.

Gegen seinen Willen kann Maassen grundsätzlich nur entlassen werden, wenn er ein Dienstvergehen begeht, und sich daraus ein entsprechendes Disziplinarverfahren ergibt. Dies sieht Seehofer nicht als gegeben an.

Ein Dienstvergehen dürfte dem Verfassungsschutzpräsidenten auch schwer nachzuweisen sein. Denn sein Verhalten ist vor allem politisch umstritten.

Versetzung in eine andere Position

Möglich ist die Versetzung Maassens auf einen anderen Posten. Seehofer will ihn entsprechend der Vereinbarung der drei "Groko"-Parteichefs zum Staatssekretär im Innenministerium machen. Allerdings läuft dagegen die SPD Sturm, weil dies einer Beförderung des Verfassungsschutzpräsidenten gleichkäme.

Dass Seehofer Maassen im Alleingang zum Staatssekretär macht, ist derzeit schwer denkbar. Denn die Personalie muss durchs Kabinett. Und dort, so ist es im Koalitionsvertrag festgelegt, "wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt".

Infrage käme nunmehr eine Versetzung, die keine Beförderung wäre - etwa an die Spitze einer anderen Behörde oder als Ministerialdirektor in einem Bundesministerium.

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

Schliesslich kommt für politische Spitzenbeamte wie den Verfassungsschutz-Präsidenten die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand infrage. Das wäre für Maassen finanziell recht lukrativ: Er würde danach drei Monate seine bisherigen Bezüge behalten.

Im Anschluss bekäme er maximal drei Jahre lang ein Übergangsgeld in Höhe von 71,75 Prozent der Dienstbezüge, danach hätte er Pensionsansprüche.  © AFP

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