Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will 2027 bei der anstehenden Präsidentschaftswahl als Kandidatin antreten. Aktuell darf sie das nicht. Der Grund: Sie ist wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden.
Um bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2027 doch noch antreten zu können, will die französische Rechtspopulistin
Ein Pariser Strafgericht hat Le Pen zu vier Jahren Freiheitsstrafe, davon zwei auf Bewährung und zwei in Form einer elektronischen Fussfessel, sowie zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Zudem darf sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Das Kandidaturverbot verschärften die Richter, indem sie dafür eine "sofortige Geltung" anordneten.
Le Pen darf trotz Berufung nicht kandidieren
Da Le Pen Berufung eingelegt hat, sind die Haft- und Geldstrafe vorerst ausgesetzt. Das Verbot der Nichtwählbarkeit hingegen ist wegen der "sofortigen Geltung" nicht suspendiert. Das Berufungsverfahren soll Mitte 2026 abgeschlossen sein.
Le Pen könnte 2027 doch noch antreten, falls das Berufungsgericht sie freispricht. Angesichts der Beweislage gilt dies allerdings als unwahrscheinlich.
Das Berufungsgericht könnte sie auch erneut verurteilen, dabei aber die "sofortige Geltung" der Nichtwählbarkeit kippen.
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Wenn Le Pen anschliessend das Kassationsgericht anruft, würde in diesem Fall die gesamte Strafe ausgesetzt, auch die Nichtwählbarkeit. Da das Kassationsverfahren üblicherweise sehr lange dauert, könnte Le Pen unter diesen Umständen bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.
Falls die Berufungsrichter das Urteil bestätigen oder verschärfen, kann sie zwar immer noch das Kassationsgericht anrufen - doch dann ist die Nichtwählbarkeit nicht ausgesetzt.
Falls Le Pen zur Präsidentin gewählt wird, wäre sie im Amt durch die Immunität geschützt. Das Verfahren würde erst nach ihrer Amtszeit fortgesetzt.
Das Kassationsgericht ist die letzte Instanz im französischen Strafrecht. Es befasst sich nicht mit den Vorwürfen der Anklage, sondern prüft lediglich, ob es Verfahrensfehler gab. Das Urteil des Berufungsgerichts wird rechtskräftig, sobald das Kassationsverfahren abgeschlossen ist, womit aber vor der Präsidentschaftswahl 2027 nicht zu rechnen ist.
Möglicher Konflikt mit französischer Verfassung?
Le Pen will noch einen anderen juristischen Hebel nutzen: eine Anfrage beim Verfassungsrat Frankreichs. Dieser ist dafür zuständig, bei der Anwendung von Gesetzen mögliche Konflikte mit der französischen Verfassung aufzudecken. Die Rechtspopulistin argumentiert, das Verbot, bei Wahlen anzutreten, beeinträchtige die Freiheit ihrer Wähler.
Der Verfassungsrat hatte zwar unlängst im Fall eines Abgeordneten aus Mayotte entschieden, dass eine sofort geltende Nichtwählbarkeit mit der französischen Verfassung vereinbar sei. Die Verfassungsrichter merkten dabei aber auch an, dass die Richter auf die "Verhältnismässigkeit" achten müssten. Le Pen argumentiert deswegen, sie sei die "Sprecherin von 13 Millionen Wählern".
Schliesslich zieht Le Pen auch noch die Karte eines Gangs nach Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zählt zu den europäischen Institutionen, die Le Pen in der Vergangenheit häufig kritisiert hat. Nun will sie ihn im Eilverfahren anrufen. Ihr Argument: Das Urteil beeinträchtige die Freiheit der Wähler und richte nicht reparablen Schaden an. (AFP/bearbeitet von amb)