Mit einer Schutzklausel will der Bundesrat die SVP-Masseneinwanderungsinitiative umsetzen - notfalls auch gegen den Willen der EU. Angestrebt ist ist aber eine gemeinsame Lösung.
Der Bundesrat hat Pläne vorgestellt, wie er die Masseneinwanderungsinitiative umsetzen will: Zunächst soll die Zuwanderung aus der Europäischen Union (EU) mittels einer Schutzklausel gesteuert werden. Geplant ist eine einvernehmliche Lösung mit der EU, wie der Bundesrat mitteilte.
Es habe "viele Meinungen und viele Ideen" zur Umsetzung der Initiative gegeben, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an einer Medienkonferenz zur Massnahme. Die Mehrheit spreche sich aber ebenso wie der Bundesrat für die Beibehaltung der Bilateralen Verträge aus.
Sommaruga: "Ist kein Allheilmittel"
Die Schutzklausel ist nach Ansicht des Bundesrats nur ein Teil der Lösung und kein Allheilmittel. "Es wäre eine Illusion zu glauben, dass mit einer Schutzklausel die Initiative umgesetzt ist und alle Fragen vom Tisch sind", sagte Sommaruga.
Noch gibt es keine gemeinsame Lösung mit der EU. Wohl aber eine technische Lösung, die verfassungskonform ist. Deshalb will der Bundesrat die Gespräche fortführen und eine einvernehmliche Regelung suchen.
Auch Alleingang möglich
Die Masseneinwanderungsinitiative der SVP muss innert drei Jahren umgesetzt werden. Für den Fall, dass man mit der EU nicht rechtzeitig eine Einigung erzielt, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, parallel eine einseitige Schutzklausel auszuarbeiten. Diese würde auch ohne Einverständnis der EU umgesetzt.
Der Bundesrat bereitet die einseitige Schutzklausel bis im März 2016 vor - laut Sommaruga "eine sportliche Frist".
EU könnte sich gegen die Schweiz stellen
Unklar ist, wie die EU auf eine einseitige Schutzklausel reagieren würde. Zwar verletzt Sommaruga zufolge die Festschreibung einer Schutzklausel das Freizügigkeitsabkommen nicht - wohl aber ihre Anwendung.
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