Gestern wurde bei der Generaldebatte im Bundestag über den Asylkompromiss gestritten. Auch beim heutigen Treffen Angela Merkels mit dem ungarischen Regierungschef Viktor Orban ging es hauptsächlich um das Thema Migration. Nach dem Gespräch betonte die Kanzlerin vor allem die "unterschiedliche Sichtweisen" der Länder.
Der ungarische Regierungschef Viktor Orban will keine Asylbewerber aufnehmen, die von Deutschland nach den Dublin-Regeln der EU zurückgeschickt werden.
Ungarn fühle sich "gar nicht verantwortlich für die Bearbeitung der Asylanträge", sondern stehe auf dem Standpunkt, dass dies "nicht-registrierte Flüchtlinge aus anderen Ländern, vor allem aus Griechenland, sind", sagte
Deutschland und Ungarn seien beim Schutz der EU-Aussengrenzen und der Fluchtursachenbekämpfung einer Meinung, betonte Merkel. Bei dem Gespräch seien aber auch "unterschiedliche Sichtweisen" zutage getreten.
Der Unterschied zwischen Orbans und ihrer Position in der Flüchtlingsplitik bestehe darin, "dass wir immer daran denken müssen, dass es um Menschen geht, die zu uns kommen. Das hat etwas mit Europas Grundhaltung zu tun, und das heisst: Humanität". Europa könne sich "nicht einfach abkoppeln" von Not und Leid.
Orban: Ungarn nimmt Deutschland "immense Last" ab
Merkel forderte zwar ein hartes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser, "die die Menschen in Not bringen". Gleichzeitig müsse Europa aber mit den Herkunftsländern zusammenarbeiten und auch legale Migrationsmöglichkeiten anbieten, etwa über Studien- und Arbeitsplätze.
"Wenn es keinerlei legale Möglichkeiten gibt, nach Europa zu kommen, wird die Zusammenarbeit mit Afrika schwer", sagte Merkel.
Orban sagte, durch den Schutz seiner Südgrenze nehme Ungarn Deutschland "eine immense Last" ab. Deshalb sei es "unfair, dass man uns in Deutschland oft mangelnde Solidarität vorwirft".
Es war Orbans erster Besuch bei der Kanzlerin seit Mai 2014. Orban gilt in der EU als schärfster Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik.
Nach der Dublin-III-Verordnung ist im Regelfall das EU-Land für den Asylantrag zuständig, in dem ein Schutzsuchender erstmalig registriert wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn jemand in einem anderen Staat Familienangehörige hat. (dpa/afp/dh)
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