Gegen den Ex-Polizeichef Erwin Sperisen läuft in Guatemala ein Mordprozess wegen Exekutionen. Nun planen die Schweizer Behörden ihm seinen Pass zu entziehen.

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In Guatemala steht Erwin Sperisen vor Gericht. Der Sohn von Schweizer Auswanderern wurde in Guatemala geboren und besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft. Nun droht ihm die Ausbürgerung.

SEM beruft sich auf Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überlegt, Sperisen den Schweizer Pass zu entziehen, wie aus einem Bericht des "Tages-Anzeiger" hervorgeht.

Grundlage dafür ist der Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes, welches erlaubt, einem Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft den Schweizer Pass abzuerkennen, wenn sein Verhalten "den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist". Der Prozess von Sperisen liegt derzeit beim Bundesgericht.

Sperisen wird Tötung von Häftlingen zur Last gelegt

Von 2004 bis 2007 war der heute 46-Jährige Polizeichef der guatemaltekischen Policía Nacional Civil. Während seiner Amtszeit hatten rund 3.000 Polizisten das Gefängnis bei Guatemala-Stadt gestürmt, das zu jener Zeit von Gangs kontrolliert wurde.

Bei dem Einsatz, bei dem Sperisen anwesend war, starben sieben Häftlinge. Menschenrechtsorganisationen sprachen von Hinrichtungen - und gaben Polizeichef Sperisen die Schuld.

Haftbefehl gegen Sperisen

2007 musste Sperisen sein Amt niederlegen und floh mit Frau und Kindern nach Genf. 2010 stellte Guatemala einen Haftbefehl gegen ihn aus - unter anderem wegen weiterer Exekutionen, an den er beteiligt angeblich beteiligt war.

Die Schweiz liefert ihre Bürger nicht an andere Staaten aus für Taten, die hierzulande strafbar sind. Falls die Taten, die einem Staatsbürger vorgeworfen werden, in der Schweiz nicht strafbar sind, leistet Bern auch keine Rechtshilfe.

Ermittlungen auch in der Schweiz

Nach Anzeigen mehrerer NGOs ermittelt jedoch seit 2009 auch die Genfer Staatsanwaltschaft gegen Sperisen. Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den ehemaligen Polizeichef 2014 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe, das Obergericht bestätigte das Urteil 2015.

Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sperisen zog ihn ans Bundesgericht weiter. (arg/ank)

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