Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung durch einen sogenannten vorläufigen Rechtsschutz Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Dieser Rechtsschutz dient dazu, einen provisorischen Schutz zu gewähren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das Verwaltungsgericht wies die Anträge zurück, weil sich derzeit nicht bestimmt absehen lasse, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Das wurde am Dienstag mitgeteilt.

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Das Gericht argumentierte, es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoss gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde. Die Antragsteller würden den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkennen. Sie hätten auch nicht überzeugend dargestellt, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden und die Bundesregierung die Gesetze missachten werde. Die Bundesregierung habe etwa die Möglichkeit, Waffenexporte zu verbieten oder Nebenbestimmungen zu verhängen oder Zusagen zu Beschränkungen des Empfängerlandes einzuholen.   © dpa

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