Nicaragua hat Deutschland vor dem höchsten UN-Gericht der Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen beschuldigt. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) folgt ab Montag eine Anhörung. Deutschland hat angekündigt, die vorgebrachten Anschuldigungen widerlegen zu wollen.

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"Wir werden unsere Rechtsauffassung am morgigen Dienstag vor dem IGH darlegen", erklärte das Auswärtige Amt am Montag im Onlinedienst X. "Unser Völkerrechtsteam wird zu erwartenden Anschuldigungen dann morgen Vorwurf für Vorwurf im Detail widerlegen."

Nicaragua äussert schwere Vorwürfe

In dem Fall wirft Nicaragua Deutschland vor, mit seinem Zahlungsstopp an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) einen Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Den Haager Gerichts fordert das zentralamerikanische Land die Verhängung von fünf Sofortmassnahmen.

Nicaragua will zunächst im Eilverfahren erreichen, dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen muss. Ausserdem sollen die Richter anordnen, dass Deutschland die Unterstützung des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge UNRWA im Gazastreifen wieder aufnimmt.

"Durch die Lieferung von militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das UNRWA (...) leistet Deutschland Beihilfe zum Völkermord", heisst es in dem 43-seitigen Antrag.

IGH Anhörung zu Israels Vorgehen in besetzten Gebieten
Pro-palästinensische (l.) und pro-israelische Demonstranten (r.) protestierten vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen. © Peter Dejong/AP/dpa

Am Montag wird zunächst Nicaragua seine Argumente vor dem UN-Gericht darlegen, die Vertreter Deutschlands werden dann am Dienstag darauf reagieren. Eine Entscheidung wird in etwa zwei Wochen erwartet. Diese Entscheidungen sind bindend. Beide Staaten sind zwar nicht direkt am Krieg beteiligt, aber haben die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, Taten von Völkermord zu verhindern.

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Auch Israel weist Vorwürfe zurück

Deutschland hatte im Januar seine Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter seien in den beispiellosen Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.

Auch Israel weist jeglichen Verstoss gegen die Völkermord-Konvention entschieden zurück und beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen.

Es ist die zweite Völkermordklage vor dem UN-Gericht im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen. Südafrika hatte bereits Ende vergangenen Jahres Israel des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen beschuldigt und im Eilverfahren eine Waffenruhe gefordert. Das hat das Gericht bisher nicht getan. Es hat jedoch Israel aufgetragen, deutlich mehr humanitäre Hilfe zuzulassen und alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. (afp/dpa/phs)

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