Der Nationalrat hat die Reform der Altersvorsorge beschlossen. Gegen den Widerstand der Linken erhöhte er das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre.
Der Nationalrat folgt dem Ständerat und hebt das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre an. Die Grünen und die Linken haben die Erhöhung abgelehnt. Das berichtet die sda.
Die Anhebung soll der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Jahr 2030 rund 1,3 Milliarden Franken einbringen.
Drei Jahre Übergangsfrist
Die Übergangsfrist zur Erhöhung des Frauenrentenalters liegt laut den Beschlüssen der Räte bei drei Jahren. 65 gilt jedoch nicht als Rentenalter sondern als Referenzalter. Grund dafür ist, dass der Altersrücktritt in Zukunft früher, später oder auch schrittweise erfolgen kann. Die Rente kann im Regelfall ab 62 Jahren bezogen werden.
Im Alter von 70 Jahren sollen Arbeitnehmer spätestens in Rente gehen. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Höhe der Bezüge aus. (rs)
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