Sie bezahlen keine Billag-Gebühr und dürfen dennoch am 4. März abstimmen: Die Gemeinde der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Vor allem in libertären Kreisen ist dieses Recht umstritten. Für die politische Lobby der so genannten Fünften Schweiz aber ist klar: Wer heimkehrt, ist später auch von den Entscheiden betroffen.

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Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von der Medienabgabe in der Schweiz entbunden. Für sie gilt das so genannte Territorialitätsprinzip, das besagt, dass Personen den Gesetzen jenes Staates unterworfen sind, auf dessen Boden sie sich jeweils befinden.

Laut Dominik Müller, Pressechef der Firma Billag AG, unterstehen Personen nicht der Melde- und Gebührenpflicht, wenn sie sich weder 90 Tage pro Kalenderjahr noch 90 Tage ohne Unterbruch in der Schweiz aufhalten. "Wir sind im Ausland nicht tätig", betont Müller. Das sei nie zur Diskussion gestanden und wäre auch nicht praktikabel.

Auch Deutsche in der Schweiz zahlen "Billag"

Trotzdem können Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dank Internet und Satellitenempfang von Leistungen der öffentlichen SRG SSR, zu der auch swissinfo.ch gehört, und der anderen durch die Radio- und Fernsehgebühren finanzierten Medien profitieren.

Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bezahlen mit 120 Franken pro Jahr für den Zugang zum Satelliten-Angebot ebenfalls eine Art Gebühr. Eine zusätzliche Mediennutzungs-Gebühr in ihren jeweiligen Wohnsitz-Ländern zahlen Auslandschweizer zudem in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Norwegen, Holland, Dänemark und anderen Ländern.

Analog dazu bezahlen beispielsweise in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige für den öffentlichen Rundfunk in der Schweiz, dafür aber keine Gebühren in ihrem Heimatland.

Kontroverse um Mitbestimmung

Dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über Vorlagen befinden können, die sie nicht direkt betreffen, führt jetzt wieder zu Diskussionen.

Für die Mitbestimmung der Auslandschweizer bei inländischen Belangen setzt sich Sarah Mastantuoni, Direktorin der Auslandschweizer-Organisation (ASO), vehement ein: "Oft halten sich Schweizerinnen und Schweizer nur zwei, drei Jahre lang im Ausland auf. Sie sind von Abstimmungen später genauso betroffen, wie Inlandschweizer", gibt sie zu bedenken. Zudem gebe es Abstimmungen, die sie direkt beträfen, auch wenn sie im Ausland lebten. Etwa über Bilaterale Abkommen, Vorsorgefragen, und so weiter.  © swissinfo.ch

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