Kanzler Kurz muss den Abgeordneten im Ibiza-Untersuchungsausschuss vier Stunden lang Rede und Antwort stehen. Zugespitzt lautet der Verdacht: Hatte Österreich unter der ÖVP-FPÖ-Regierung Züge einer Bananenrepublik?
Mit Spannung wird in Österreich der Auftritt von Kanzler
Das Gremium geht vor allem der Frage nach, ob Unternehmen während der Koalition von konservativer ÖVP und rechter FPÖ durch Spenden und Postenangebote Einfluss auf Gesetze nehmen konnten. Die oppositionellen Neos sprechen mit Blick auf ÖVP und FPÖ gar von einem "Tango Korrupti".
Den könne man nicht alleine tanzen, sondern nur zu zweit, so die Abgeordnete Stephanie Krisper. "Die FPÖ war vielleicht plumper." Die ÖVP weist wie die FPÖ die Vorwürfe zurück.
Abgeordnete fordern Offenlegung von Kalenderdaten und Chatverläufen
Es steht unter anderem die Frage im Raum, ob ein Glücksspielkonzern durch die Vergabe eines lukrativen Postens an einen FPÖ-Politiker auf Glücksspiellizenzen hoffen konnte. Die Opposition vermutet jedenfalls, dass Kurz von vielen Vorgängen wusste.
Die Abgeordneten der liberalen Neos und der sozialdemokratischen SPÖ wollen vom Kanzler die Offenlegung sämtlicher relevanter Kalendereinträge, Akten und Kommunikationsverläufe fordern. Die ÖVP hat mehrfach erklärt, an unsauberen Vorgängen bei der FPÖ nicht beteiligt gewesen zu sein.
Der im Januar eingesetzte "Untersuchungsausschuss betreffend mutmassliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)", so der offizielle Titel, hatte Anfang Juni seine Arbeit aufgenommen.
Zum Start hatte der ehemalige FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler
Strache in SMS an Kurz: Ibiza-Video "halb so wild"
Einen Tag vor der Befragung von Kurz ist ein Teil seiner Chat-Nachrichten mit Strache durchgesickert. Demnach hat Strache das Ibiza-Video in einer SMS kurz vor der Veröffentlichung noch als "halb so wild" bezeichnet, wie die Tageszeitung "Österreich" berichtet.
Der Kanzler ist im Ibiza-Strafverfahren, das parallel läuft, kein Beschuldigter - er kann also nicht seine Aussage verweigern und muss wahrheitsgemäss auf die Fragen der Abgeordneten antworten. Ähnlich wie bei Gericht drohen bei Falschaussage im U-Ausschuss Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. (jwo/dpa)
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