"Die Partei" gewinnt im Rechtsstreit um Verkauf von Geld gegen die Bundestagsverwaltung. Das teilte Martin Sonneborn mit.
Die Satirepartei "Die Partei" hat den Rechtsstreit um staatliche Zuschüsse mit der Bundestagsverwaltung dem Vorsitzenden Martin Sonneborn zufolge gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Freitag, dass die Revision gegen ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts von 2018 im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen worden sei. Das Oberverwaltungsgericht hatte wie zuvor auch schon das Verwaltungsgericht Berlin der Partei im Streit um insgesamt rund 450.000 Euro Recht gegeben. Auch der "Spiegel" berichtete darüber.
Bei dem Streit ging es um eine satirische Aktion mit dem Titel "Geld kaufen". Käufer erhielten im Jahr 2014 für 25, 55 oder 105 Euro einen 20-, 50- oder 100-Euro-Geldschein sowie zwei Postkarten.
"Die Partei" treibt durch Geldverkauf Zuschüsse in die Höhe
Durch den Geldverkauf hatte die "Partei" ihre Einnahmen und damit auch die Zuschüsse hochgetrieben. Der Bundestag hatte rund 72.000 Euro zurückverlangt und eine Strafzahlung von rund 384.000 Euro erlassen. Dagegen klagte "Die Partei". Die Vorinstanzen hatten geurteilt, die Einnahmen aus dieser Aktion seien legitime Einnahmen nach dem Parteiengesetz gewesen.
Politische Parteien bekommen für Wahlerfolge und Spenden Zuschüsse des Bundes, die allerdings gedeckelt sind. Kurz nach der Aktion wurde die Finanzierung reformiert - seither ist der Gewinn und nicht mehr der Umsatz entscheidend. Die Aktion war auch eine Erwiderung der Satiriker auf einen Goldhandel der AfD, der ebenfalls zu höheren Zuschüssen geführt hatte. (dpa/sap) © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.