• Der Bundesrat hat neue Beschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus erlassen.
  • Seit Samstag ist für die Einreise in die Schweiz ein PCR-Test notwendig.
  • Bei Verstössen droht eine Busse von 200 Franken.

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Um die neue Omikron-Variante des Coronavirus im Griff zu behalten, hat der Bundesrat am Freitag neue Beschlüsse erlassen. Der Rat entschied sich gegen eine flächendeckende 2G-Regelung und einen Lockdown. Dafür müssen nun alle – neben Ungeimpften auch Geimpfte und Genesene – bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen. Bei Verstoss gegen die neue Vorschrift droht eine Geldbusse.

Seit Samstag (4. Dezember) müssen Menschen, die in die Schweiz einreisen wollen, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenen-Status ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Zwischen dem vierten und siebten Tag muss dann ein weiterer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden. Diese Massnahme betrifft sowohl Touristen aus anderen Ländern als auch Schweizerinnen und Schweizer, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen.

Testkosten müssen selbst getragen werden

Neben dem PCR-Test müssen Einreisende auch ein ausgefülltes Reiseformular vorlegen, das auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abrufbar ist. Grundsätzlich gilt die neue Regel für alle ab 16 Jahren. Etwaige Kosten für Tests müssen selbst getragen werden. Im Gegenzug streicht die Schweiz alle Länder von der bisherigen Quarantäneliste.

Es gibt aber weiterhin Ausnahmen: Menschen, die aus Grenzgebieten einreisen, müssen weder Test noch Reiseformular vorweisen. Dazu gehören beispielsweise Regionen wie Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol und Vorarlberg in Österreich und Piemont und die Lombardei in Italien.

So wird die Testpflicht kontrolliert

Kontrolliert wird die Testpflicht bei Flugreisen bereits beim Boarding. "Bei der Einreise mit anderen Verkehrsmitteln wird an der Grenze stichprobenmässig überprüft, ob ein negativer Test vorhanden ist", steht im Merkblatt des Bundes geschrieben. Mithilfe des Einreiseformulars können die Kantone später das Vorliegen eines Testergebnisses kontrollieren.

Wer den neuen Vorschriften nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Franken rechnen. "Die Person muss sich zudem sofort nach der Einreise testen lassen und den Kanton informieren", erklärt der Bund.   © 1&1 Mail & Media/spot on news

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