Der Angeklagte soll Werkzeugmaschinen und Zubehör im Wert von rund zwei Millionen Euro an einen russischen Waffenproduzenten geliefert haben.
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Montag ein Prozess um illegale Geschäfte mit Russland in Millionenhöhe begonnen. Die Anklage wirft einem Unternehmer Verstösse gegen das Aussenwirtschaftsgesetz vor. Der 55-Jährige soll sechs Werkzeugmaschinen und Zubehör im Wert von rund zwei Millionen Euro an einen russischen Waffenproduzenten geliefert haben.
Die Verträge des Angeklagten mit dem russischen Waffenproduzenten sollen vom Frühjahr 2015 stammen. Wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland im Frühjahr 2014 hatte die Europäische Union Handelsbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter mit doppeltem Verwendungszweck verhängt. Diese dürfen seitdem nur noch mit Genehmigung nach dem Aussenwirtschaftsgesetz ausgeführt werden.
Geliefertes Zubehör kann zum Bau von Gewehren genutzt werden
Bei den in diesem Fall gelieferten Maschinen soll es sich um jene Dual-Use-Güter gehandelt haben. Sie seien für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren benutzt worden. Im Sommer 2015 seien die Maschinen über Drittunternehmen über die Schweiz und Litauen geliefert worden. Zudem sollen Mitarbeiter des Unternehmers 2015 und 2016 die Maschinen eingerichtet und die Mitarbeiter des Waffenproduzenten geschult haben. Dafür habe der Angeklagte weitere Zahlungen erhalten.
Im Winter 2015 soll er vier Scharfschützengewehre aus Russland nach Deutschland eingeführt haben. Die von ihm geleitete Gesellschaft soll durch die Taten drei Millionen Euro erhalten haben. Der Angeklagte selbst soll eineinhalb Millionen Euro erhalten haben. Er wurde im August in Frankreich festgenommen und sitzt seit seiner Auslieferung nach Deutschland in Untersuchungshaft. Bis Ende Mai wurden weitere 27 Verhandlungstermine angesetzt. (afp/jos)
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