Nicht vorschriftsgemäss ausgegebenes EU-Geld wird nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofes nicht schnell genug von der Europäischen Kommission wieder eingezogen.
Zwischen dem Ende geförderter Massnahmen und einer Rückforderung vergingen oft mehr als ein Jahr oder mehr, schreiben die EU-Prüfer in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Weitere drei bis fünf Monate verstrichen, bevor die Mittel erstattet würden, heisst es weiter. In einem bis acht Prozent der Fälle werde sogar völlig auf die Forderung verzichtet. Allerdings sorge die Kommission für eine genaue und zügige Erfassung der vorschriftswidrigen Ausgaben.
4,2 Prozent des EU-Haushalts wurden 2022 den Angaben zufolge nicht nach den Regeln ausgegeben, also vorschriftswidrig. Über alle Politikbereiche hinweg wurden den Angaben nach von 2014 bis 2022 vorschriftswidrige Ausgaben in Höhe von 14 Milliarden Euro gemeldet.
Die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Beträge sei ein wichtiges Instrument, etwa um weitere Unregelmässigkeiten zu verhindern, schreiben die Autoren. "Die rasche Einziehung falsch ausgegebener EU-Gelder sollte mit aller Entschiedenheit verfolgt werden", sagte Jorg Kristijan Petrovic, beim Europäischen Rechnungshof zuständig für das Thema. "Das ist die EU den Steuerzahlern schuldig. Erfolgt keine Wiedereinziehung, so würde dies das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU schwer beschädigen."
EU-Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt der Mitgliedsländer gibt es über alle Politikbereiche hinweg, beispielsweise Agrarsubventionen oder kohäsionspolitische Zahlungen. Mit diesen Mitteln soll strukturschwachen Regionen beim Wachstum geholfen werden, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede auszugleichen.
Allerdings werden nicht alle direkt von der EU-Kommission ausgegeben, sondern nur 20 Prozent. 70 Prozent werden demnach gemeinsam mit den Mitgliedsländern verwaltet und 10 Prozent von internationalen Organisationen oder Drittländern. Vorschriftswidrige Ausgaben kommen ganz oder teilweise unter bestimmten Bedingungen für eine Wiedereinziehung direkt durch die Kommission oder durch die zunächst für die Mittel zuständigen EU-Länder oder Einrichtungen infrage. © dpa
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