Eine Kandidatur des Kriegsgegners Nadeschdin bei der Präsidentenwahl in Russland hatten viele Beobachter von vornherein ausgeschlossen. Nun hat die Wahlkommission den Liberalen offiziell abgelehnt.
Russlands Zentrale Wahlkommission lässt den liberalen Oppositionellen und Kriegsgegner Boris Nadeschdin erwartungsgemäss nicht als Kandidat zur Abstimmung über den Präsidenten im März zu. Die Wahlkommission unter Leiterin Ella Pamfilowa begründete die Ablehnung am Donnerstag in Moskau mit einer Vielzahl an fehlerhaften Unterstützerunterschriften. Damit treten neben Kremlchef
Nadeschdin widerspricht der Wahlkommission
Der 60 Jahre alte Nadeschdin galt als Hoffnung der Opposition auf eine Alternative zu Putin. Der Politiker will die Entscheidung der Wahlkommission vor dem Obersten Gericht anfechten. "Ich bin nicht einverstanden mit der Entscheidung der Wahlleitung", sagte Nadeschdin. Die Unterschriften für ihn seien offen und ehrlich gesammelt worden. "Von meinen Absichten lasse ich nicht ab."
Unterstützer hatten für Nadeschdin, der für die Partei Bürgerinitiative antreten wollte, im Januar lange angestanden, um ihre Unterschriften für ihn als Kandidat bei der Wahl vom 15. bis 17. März abzugeben. Dabei kamen deutlich mehr als die geforderten 100.000 Unterschriften zusammen. Aus einer Stichprobe von 60.000 Unterschriften wurden laut Wahlkommission 9.147 für ungültig erklärt. Das waren rund 15 Prozent bei einem zulässigen Maximalwert von 5 Prozent.
Weitere News gibt's in unserem WhatsApp-Kanal. Klicken Sie auf "Abonnieren", um keine Updates zu verpassen.
Putin-Gegner mit grossem Zuspruch in der Bevölkerung
Nadeschdin war der einzige Bewerber, der offen gegen Putins Angriffskrieg in der Ukraine auftrat. Für diese Anti-Kriegs-Haltung erntete der Oppositionspolitiker zum Ärger des Kreml von vielen Landsleuten grossen Zuspruch. Politische Beobachter hatten die Kandidatur Nadeschdins praktisch ausgeschlossen.
Amtsinhaber Putin hatte 2020 extra die russische Verfassung ändern lassen, um erneut als Kandidat antreten zu können. Seine Wiederwahl gilt als sicher. Nach sechs Jahren im Amt darf er laut aktuell gültiger Verfassung 2030 ein letztes Mal kandidieren. (dpa/phs)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.