Sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat haben heute Ja zur Reform der Altersvorsorge in der Schweiz gesagt. Das bedeutet unter anderem, dass Neurentnerinnen und -rentner monatlich 70 Franken mehr erhalten sollen. Die nächste Hürde ist die Schlussabstimmung.
Damit auch künftige Generationen in der Schweiz von einer Sozialversicherung profitieren können, wird die Altersvorsorge regelmässig einer Revision unterzogen. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) benötigt wegen der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zusätzliche Mittel. Den Pensionskassen machen die steigende Lebenserwartung und die geringen Erträge an den Kapitalmärkten zu schaffen. Doch in diesem Jahrtausend sind noch alle Revisionen gescheitert.
Der für die Vorlage zuständige Bundesrat, Innenminister Alain Berset, hatte vor der Schlussabstimmung im Parlament davor gewarnt, die Reform abzulehnen. Wenn nichts geschehe, sinke der AHV-Fonds bis 2030 auf 12% der Ausgaben eines Jahres (gegenüber etwa 100% heute). "Er wäre nicht mehr in der Lage, die Renten auszuzahlen", sagte er.
Am Ende der Debatte könne man sagen, dass wirklich alles auf den Tisch gelegt worden sei, und dass es keine dunklen Stellen mehr in der Reform gebe. Die Reform liege heute auf dem Tisch. Annahme bedeute, dass die Ziele des Bundesrats (Landesregierung) zu einem grossen Teil erreicht würden.
Nun haben beide Räte des Eidgenössischen Parlaments heute dem Projekt "Altersvorsorge 2020" zugestimmt. Der Nationalrat, in dem die Revision umstrittener war, stimmte am Donnerstagnachmittag mit 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür.
Kritik war von einer starken Minderheit gekommen. Diese hatte befürchtet, die bisherigen Rentner würden doppelt verlieren, und künftige Generationen müssten die Zeche für die Revision zahlen.
Die Befürworter hatten hingegen vor einem Scherbenhaufen gewarnt und nannten die Revision als "einen Schritt in die richtige Richtung". Dies im Wissen, dass die nächste Reform bereits vor der Türe stehe.
Bereits am Donnerstagmorgen hatte der Ständerat (kleine Kammer) den Vorschlägen der Einigungskonferenz mit 27 zu 17 Stimmen zugestimmt. Dort war die Opposition gegen die Revision geringer.
Das grüne Licht des Parlaments bedeutet aber noch nicht, dass die Revision auf jeden Fall umgesetzt wird. Nun muss das Votum zuerst morgen in der Schlussabstimmung bestätigt werden. Und weil gemäss der Vorlage die Mehrwertsteuer erhöht werden soll, wird in jedem Fall noch das Stimmvolk seinen Segen dazu geben müssen. Dies wird voraussichtlich am 24. September 2017 der Fall sein.
Die Vorlage im Detail
Zu den wichtigsten Punkten der Revision gehören eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre (wie bei den Männern) und eine Senkung des Umwandlungssatzes, der für die Berechnung des Altersguthabens aus der zweiten Säule (Pensionskassen) verwendet wird.
Gemäss Wunsch des Nationalrats wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. Der Ständerat hatte sich bisher für zusätzliche 1 Prozent eingesetzt. So hätte die AHV jährlich 1,4 Milliarden Franken mehr eingenommen. Die nun beschlossene Finanzierung macht deshalb in einigen Jahren bereits wieder eine neue Reform nötig, weil dann dem Sozialwerk erneut Mittel fehlen werden.
Beim Ausgleich für die Rentenausfälle in der zweiten Säule hatte sich in der Einigungskonferenz hingegen der Ständerat durchgesetzt: Neue AHV-Renten sollen um 70 Franken erhöht werden. Dafür sollen 0,3 zusätzliche Lohnprozente erhoben werden. © swissinfo.ch
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