Es hat bereits Mediengeschichte geschrieben: das Video, das die aktuelle Regierungskrise in Wien ausgelöst hat. Unumstritten ist seine Veröffentlichung allerdings nicht.

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Ein Video hat massgeblich zum Rücktritt von Österreichs Vizekanzler Heinz-Christian Strache und zum Bruch der rechtskonservativen Regierungskoalition beigetragen.

Aber war es gerechtfertigt, die heimlichen Aufnahmen öffentlich zu machen? Dürfen Medien solche Bilder zeigen, die in privatem Rahmen entstanden sind?

Enthüllungsjournalist Günter Wallraff bezeichnete die Veröffentlichung als "gelungenen Coup". Für Tina Groll ist sie eine "Sternstunde für den Journalismus", wie die Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) am Montag mitteilte.

Auch Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), hält sie für richtig. Natürlich sei es eine Abwägungsfrage, ob ein nicht genehmigter Mitschnitt veröffentlicht werden dürfe, sagte Überall der Deutschen Presse-Agentur am Montag. "Ich glaube, hier ist es so eindeutig, diese Aussagen von einer Person des öffentlichen Lebens, dass das an dieser Stelle gedeckt ist."

Video wurde heimlich gedreht - für Journalisten wäre es unethisch

"Süddeutsche Zeitung" und "Spiegel" hatten am Freitag über das offenbar heimlich gedrehte mehrstündige Video berichtet, von dem kurze Ausschnitte online gezeigt wurden.

Darauf ist der am Wochenende zurückgetretene österreichische Vizekanzler Strache 2017 bei einem Treffen mit einer vermeintlichen russischen Oligarchin auf Ibiza zu sehen. Dabei hat er ihr öffentliche Aufträge in Aussicht gestellt, wenn sie seiner Partei FPÖ zum Wahlerfolg verhelfe. Strache und der FPÖ-Politiker Johann Gudenus räumten die Zusammenkunft gegenüber den beiden Medien ein.

"Es wäre natürlich völlig undenkbar, dass Journalistinnen oder Journalisten eine solche "Falle" stellen", sagte Überall. "Das entspricht nicht den ethischen Regeln einer Recherche. Aber wir haben es hier mit einem Video zu tun, das in der Welt ist. Und der entscheidende Punkt für mich ist, dass der Inhalt des Videos von den Protagonisten nicht bestritten wird." Andernfalls wäre die Situation eine andere.

Datenschutz-Mann: Veröffentlichung war "kein Ruhmesblatt"

Kritik äusserte dagegen Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz in Baden-Württemberg: Politische Gegner zu hintergehen und ihre Privatsphäre zu verletzen, schade letzten Endes der politischen Kultur, twitterte er am Samstag.

Bei der Aufzeichnung handele es sich allem Anschein nach um eine kriminelle Tat, sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Darum müsse sich die spanische Staatsanwaltschaft kümmern.

Aber auch die Veröffentlichung des Videos durch Medien sei "kein Ruhmesblatt", wenn auch nicht illegal. Indem man aber das Video ins Internet gestellt habe, habe man die Gefilmten entblösst und vorgeführt.

Bundesdatenschutzbeauftragter: Medien handelten korrekt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte Brink schon am Samstag auf Twitter widersprochen: "Ob diejenigen, die das Gespräch aufzeichneten, dies rechtmässig taten, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Personen und ihren möglichen Anfangsverdacht nicht kenne. Die Medien haben sich aber korrekt verhalten, dies war erkennbar kein privates Gespräch mehr."

Nach Einschätzung des DJV-Vorsitzenden Überall ist unbestritten, dass es sich bei Strache um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Ausserdem sei das Video von den Redaktionen umfangreich geprüft worden. "Was die Veröffentlichung angeht, ist das eine eindeutige Situation."

Dass möglicherweise politische Gegner der FPÖ hinter dem Videodreh stecken könnten, sei beim Abwägen, ob eine Veröffentlichung gerechtfertigt sei, zwar zu bedenken, spreche aber nicht grundsätzlich dagegen, sagte Überall. "Hier ist es doch so deutlich, dass die Abwägung zugunsten des öffentlichen Interesses ausfällt."

Wallraff wünscht sich Bekenntnis der Urheber

Der renommierte Journalist Hans Leyendecker lobte das Vorgehen der Medien als "rundherum begeisternd gut gemacht". Man habe sich bei der Veröffentlichung auf Wesentliches beschränkt: "Auf den Verdacht, dass jemand käuflich ist und keinerlei Verhältnis zur Pressefreiheit hat", sagte der langjährige Investigativ-Journalist von "Spiegel" und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) der Deutschen Presse-Agentur. Dagegen sei es richtig, Ausschnitte rein privater Natur nicht zu veröffentlichen.

Das österreichische Beispiel sollte zur Warnung dienen, sagte der in Köln lebende Wallraff. Die journalistische Methode der versteckten Kamera sei in Deutschland längst als "Lex Wallraff" rechtlich legitimiert. "Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben dies für zulässig erklärt, wenn damit gravierende Missstände aufgedeckt werden."

Er würde sich nur wünschen, dass sich diejenigen, die den Strache-Videodreh bewerkstelligt haben, zu erkennen geben. (hub/dpa)

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