- Roger Köppel ist Abgeordneter im Schweizer Nationalrat und Verleger der "Weltwoche".
- Im Moment wird überprüft, ob seine Immunität aufgehoben wird.
- Geschieht das, könnte gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt werden.
Der Staatsrechtsexperte Urs Saxer sagt, er habe es fast kommen sehen. "Wenn Journalisten in ein Parlament gewählt werden, kann das konfliktträchtig sein." Im Fall von Roger Köppel, von Beruf Journalist, aber auch Abgeordneter im Schweizer Nationalrat, gibt es nun genau das: einen Konflikt.
Der 57-Jährige polarisiert mit Aussagen als Chefredakteur und Verleger der "Weltwoche" und irritiert mitunter mit Auftritten, wie dem bei dem russischen Propaganda-Sender Russia Today Deutschland (RT DE). Seit 2015 sitzt er zudem im Schweizer Nationalrat, vergleichbar mit dem Deutschen Bundestag, für die Schweizerische Volkspartei (SVP), eine nationalkonservative, manche sagen rechtspopulistische, Partei.
Im März erzählte Köppel in einem "Weltwoche"-Format, dass russische Behörden in Moskau Schweizer Luxusuhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt hätten – eine interessante Enthüllung für sein Medium, nur hätte er das wahrscheinlich nicht erzählen dürfen. Denn die Information stammt mutmasslich aus vertraulichen Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission und für sie gilt das Amts- beziehungsweise Kommissionsgeheimnis.
Aufhebung der Immunität wäre "kleine Premiere"
Köppel selbst hatte laut Neuer Zürcher Zeitung (NZZ) angegeben, er habe die Information schon davor gehabt, was die meisten Mitglieder der Immunitätskommission des Nationalrats, die sich im Mai mit der Causa beschäftigte, aber offenbar nicht ganz glaubten. Mehrheitlich votierten sie dafür, Köppels Immunität als Abgeordneter aufzuheben.
Jetzt müsste noch eine weitere Kommission zum gleichen Ergebnis kommen, die Rechtskommission des Ständerats, den man in etwa mit dem Bundesrat vergleichen kann – danach wäre der Weg frei für Ermittlungen gegen Köppel. Schweizer Medien sprechen von einer "kleinen Premiere", weil es das erste Mal sei, dass die Immunitätskommission des Nationalrats die Immunität eines Abgeordneten aufhebe.
Er ist nicht der erste Abgeordnete, bei dem das diskutiert wurde. In der Schweiz recht bekannt sind unter anderem die Fälle Jean Ziegler und Pirmin Schwander. Bei ihnen war es allerdings so, dass die Anschuldigungen gegen sie nichts mit ihrem Amt zu tun hatten und ihre Immunität deswegen gar nicht erst aufgehoben werden musste, damit ermittelt werden konnte. Denn die sogenannte relative Immunität, um die es hier geht, gilt nur im Zusammenhang mit allem, was Politiker in ihrer Funktion als Amtsträger tun.
"Die anderen hatten diese Probleme nicht"
Bei Roger Köppel scheint zumindest das eindeutig zu sein. Er hat vor einigen Wochen selbst angekündigt, auf seine Immunität zu verzichten – was eine Geste, aber so nicht direkt möglich ist. Er wolle den Behörden keine Steine in den Weg legen und keine "unnötigen Sitzungen und Kosten produzieren", sagte er damals.
Strafrechtsexperten erwarten selbst im Fall einer Verurteilung keine hohe Strafe für Köppel. "Aufgrund der Strafandrohung im Gesetz und da Herr Köppel nicht vorbestraft sein dürfte, wird ihm wohl lediglich eine bedingte Geldstrafe drohen", sagte etwa der Zürcher Anwalt Amr Abdelaziz der Schweizer Boulevardzeitung "20 minute".
Interessant an dem Fall ist vor allem die Frage seines Rollenverständnisses. Die Präsidentin der Immunitätskommission, Aline Trede, sagte laut NZZ sogar, dass Parlamentsmandate und journalistische Berufe per se nicht mehr vereinbar seien. Dem schliesst sich Urs Saxer nicht an. "Natürlich dürfen Journalisten weiterhin ins Parlament gewählt werden, aber sie müssen auch wissen, dass sie sich dann potenziell in einen Rollenkonflikt begeben", sagt er. Also zwischen der Rolle des Journalisten, der mehr wissen und an die Öffentlichkeit bringen will, als Politiker eigentlich sagen wollen, und der Rolle des Abgeordneten, der nach den Regeln des parlamentarischen Betriebs, auch mal verschwiegen sein muss.
"Der Sinn des Kommissionsgeheimnisses ist ja, dass Parteien hinter verschlossenen Türen möglichst frei Lösungen ausdiskutieren können – ohne befürchten zu müssen, dass gleich alles in die Öffentlichkeit getragen wird“, sagt Saxer, der am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich arbeitet. Wie sinnvoll das sei, darüber könne man diskutieren. "Nur: Solange diese Regeln des parlamentarischen Betriebs gelten, muss sich auch Roger Köppel in seiner Rolle als Nationalrat zurückhalten und sich notfalls auf die Zunge beissen, wenn er etwas weiss, das aber eigentlich nicht sagen darf".
Es habe auch schon in der Vergangenheit Medienschaffende und Chefredakteure im Schweizer Parlament gegeben, sagt Saxer. "Die hatten diese Probleme aber alle nicht“.
Verwendete Quellen:
- Interview mit Professor Urs Saxer vom Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich
- Neue Zürcher Zeitung: Köppel und Molina sollen vor Gericht (11. Mai 2022), Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung (7. April 2022) und NZZ Magazin: Roger Köppel macht sich zum Sprachrohr Putins
- Biografische Daten von Roger Köppel
- Facebook-Posting von Roger Köppel
- 20 minuten: Nach Aufhebung der Immunität – das droht Roger Köppel (11. Mai 2022)
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