Der wohl bekannteste Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden - allerdings nicht wegen der ihm vorgeworfenen illegalen Weitergabe von Bankdaten.
Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Strafe über Rudolf Elmer verhängt: 14 Jahre Freiheitsstrafe bedingt. Hintergrund war aber nicht die angebliche illegale Weitergabe von Bankdaten des Schweizer Whistleblowers, sondern Elmers Vorgehen gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Bank Julius Bär. Der heute 60-jährige Elmer habe sich dabei der Urkundenfälschung und Drohung schuldig gemacht, hiess es zur Begründung.
Beim Hauptvorwurf der Verletzung von Bankgeheimnissen sprach das Gericht Elmer in einzelnen Anklagepunkten frei und stellte zugleich bei anderen das Verfahren ein. Zudem wies es die Forderung nach einem Berufsverbot zurück, so dass er weiter als Vermögensverwalter arbeiten darf. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.
Staatanwalt verlangte Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verlangt. Zuvor hatte das Bezirksgericht Zürich Elmer im Januar 2015 noch für schuldig befunden, 2008 geheime Bankdaten an die Enthüllungsplattform Wikileaks übergeben zu haben. Allerdings war auch diese untergeordnete Instanz der Forderung der Anklage nach dreieinhalb Jahren Haft nicht gefolgt. Elmer soll als Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Inseln bis zu seiner Entlassung 2002 interne Kundendaten gesammelt haben.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.