Für die nächste Wahl hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Fraktionen zumindest zu einer Notlösung der angedachten Wahlrechtsreform aufgerufen. Bereits seit September 2017 werden Gespräche über die Reform geführt.
Bundestagspräsident
Ergebnisloses Ringen seit 2017
Seit der Bundestagswahl im September 2017 ringen die Parteien ergebnislos um eine Reform des Wahlrechts, weil das Parlament damals auf die Rekordzahl von 709 Abgeordneten angewachsen war. Regulär sollten es eigentlich nur 598 sein. Das liegt an den Überhangmandaten: Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen, darf sie diese als Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.
Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise hält der Parlamentspräsident in dieser Wahlperiode nicht mehr für möglich: "Rein rechtlich wäre es vielleicht machbar. Aber faktisch ist es zu spät dafür", sagte er. Als einzige verbleibende Möglichkeit sieht Schäuble laut "Tagesspiegel" ein Deckelungsmodell, das eine Höchstzahl von Sitzen vorgibt. "Für eine Wahl lässt sich das in der aktuellen Situation vertreten", sagte er.
SPD-Vorschlag: Deckelung bei 690 Abgeordneten
Die SPD-Fraktionsspitze hatte im Februar eine Deckelung der Zahl der Abgeordneten bei 690 für die nächste Wahl vorgeschlagen. Darüber hinausgehende sogenannte Überhangmandate für direkt gewählte Abgeordnete sollten demnach nicht zugeteilt werden. "Der SPD-Vorschlag klingt zwar für manche plausibel, aber er erfüllt eben auch nicht die Bedingungen für einen Kompromiss", sagte Schäuble dazu. Die Aufgabe des Prinzips, dass jeder Wahlkreis einen direkt gewählten Abgeordneten habe, wäre für manche "ein viel zu weit gehender Schritt", so der Parlamentspräsident dem Bericht zufolge.
FDP, Linke und Grüne hatten im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt, mit dem unter anderem die Zahl der Wahlkreise sinken soll. CDU und CSU wehren sich aber dagegen, die Zahl der Wahlkreise oder der Direktmandate zu verringern. Sie werben stattdessen dafür, für einen Teil der anfallenden Überhangmandate keine Ausgleichsmandate zu gewähren - was jedoch bei den anderen Parteien auf Ablehnung stösst. © dpa
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