Die tödliche Messerattacke auf einen Polizisten in Mannheim hat eine Debatte über Abschiebungen von Straftätern ausgelöst. Der Kanzler macht jetzt eine klare Ansage dazu.
Bundeskanzler
"Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag. "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren."
Deutschland bereits mit Afghanistan im Gespräch
Wie genau er das ermöglichen will, sagte der Kanzler nicht. Das Bundesinnenministerium arbeite an der praktischen Umsetzung und sei bereits mit den Nachbarländern Afghanistans im Gespräch.
Man werde auch nicht länger dulden, wenn terroristische Straftaten verherrlicht und gefeiert werden. "Deshalb werden wir unsere Ausweisungsregelungen so verschärfen, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt", sagte der Kanzler. "Wer Terrorismus verherrlicht wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben."
Tödliche Messerattacke in Mannheim
Ein Afghane hatte am vergangenen Freitag in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der Beamte erlag später seinen Verletzungen. Der Angriff hatte eine Debatte über eine Lockerung des Abschiebeverbots nach Afghanistan ausgelöst.
Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schickt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan zurück. Schon in der Zeit davor hatte man sich wegen der damals schon schwierigen Sicherheitslage darauf verständigt, nur Männer - und vor allem Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder - unter Zwang nach Kabul zu bringen.
Zu den vielen Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in den vergangenen zehn Jahren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, zählen auch einige, die inzwischen in der Bundesrepublik schwere Straftaten begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.
Obwohl die gesetzlichen Hürden für die Abschiebung jener, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht, niedriger sind als bei anderen Ausreisepflichtigen, gibt es rechtliche und praktische Schwierigkeiten. (dpa/afp/mbo/lag)
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